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Beihilfen für Dürreschäden - Aussprache mit LH Durnwalder und LR Berger

LPA - Über die Vorgangsweise bei der Gewährung von möglichen Beihilfen für von der diesjährigen Dürre betroffenen Bauern haben Landeshauptmann Luis Durnwalder, Landesrat Hans Berger und der Obmann des Südtiroler Bauernbundes, Georg Mayr, am heutigen Freitagnachmittag in Bozen beraten. Ab Mitte September sollen die Schätzungen vorgenommen werden. Insgesamt werden die entstandenen Schäden in Südtirol auf 30 Millionen Euro geschätzt. Für die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel will sich das Land vor allem in Rom stark machen.

"Die Summe von rund 30 Millionen ist nur eine grobe Schätzung. Die genauen Schätzungen in den einzelnen werden in den kommenden Wochen durchgeführt", erklärten Landeshauptmann Luis Durnwalder und Landwirtschaftslandesrat Hans Berger nach dem Treffen. Zwischen dem 15. und dem 30. September werden die Techniker des Landesressorts für Landwirtschaft gemeinsam mit Mitarbeitern des Südtiroler Bauernbundes diese genauen Schätzung in den einzelnen Bezirken vornehmen.

Festgelegt wurden bei der heutigen Aussprache auch erste Kriterien dafür, wer berechtigt sein soll, eine Beihilfe zur Reduzierung des Schadensausmaßes zu bekommen. Berechtigt sind demnach Bauern, die auf den Betrieb bezogen einen Schaden von mindestens 35 Prozent nachweisen können. Außerdem kommen nur jene Betriebe für eine Beihilfe in Frage, die mindestens 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar vorweisen gemäß den Berechnungsgrundlagen für die Agrar-Umwelt-Maßnahmen und der Ausgleichszulage erfüllen.

Um die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Beihilfen bereitstellen zu können, will sich das Land in erster Linie an die Regierung in Rom wenden. "Sollten von der EU-Kommission nicht noch außerordentliche Maßnahmen getroffen werden, sind aus Brüssel keine Gelder für allfällige Beihilfen zu erwarten. Mit dem Ministerium in Rom haben wir bereits erste Gespräche in dieser Richtung geführt", erklärte Landesrat Berger. Man wolle sich auf jeden Fall bei allen zuständigen staatlichen Gremien bis hin zur Staat-Regionen-Konferenz dafür stark machen, dass die notwendigen Gelder aus dem Solidaritätsfonds zur Verfügung gestellt werden. "Sobald wir wissen, wie viel Geld wir zur Verfügung haben, werden wir die entsprechende Summe in den Landeshaushalt für das Jahr 2004 einplanen", so Berger und Durnwalder. Auch genaue Kriterien für die Auszahlung der Beihilfen sollen erst erlassen werden, wenn die Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel bekannt ist. Eine Rolle wird dabei wahrscheinlich auch die Höhe des Gesamteinkommens des Betriebsinhabers spielen.

Die Gesuchsformulare werden im Laufe des Monats September ausgearbeitet und sollen so einfach und unbürokratisch wie möglich gehalten werden. Die Betriebsflächen werden dabei der Höfekartei entnommen. Bei der Bewertung der Schäden werde man sich auf die Schätzung der behördlichen Vertreter von Land und Bauernbund, welche die Situation vor Ort genauestens kennen, berufen. Alle Termine bezüglich Einreichung der Gesuche werden rechtzeitig bekannt gegeben.

"Wer eine Beihilfe erhält, geht damit aber auch eine Verpflichtung ein", fuhr Berger fort. Der Betriebsinhaber muss sich verpflichten, die Viehhaltung ab dem Jahr der Beitragsgewährung für mindestens drei weitere Jahre aufrecht zu erhalten. Auch müssen sich die Bauern verpflichten, die bereitgestellten Geldmittel zur Integrierung der Futtergutgrundlage zu verwenden. Diesbezüglich werden nur Belege akzeptiert, die nach dem 1. Juni 2003 ausgestellt wurden. "Wir behalten es uns vor, in diesem Punkt auch stichprobenartige Kontrollen durchzuführen", betonten Durnwalder und Berger. Als Berechnungsgrundlage für eine eventuelle Beihilfe werde auf jeden Fall nur die dem Betrieb zur Verfügung stehende Futterfläche herangezogen.

bch

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