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Neue Wartungsbücher für alle bestehenden und neuen Heizanlagen
LPA - Neuerungen für die Wartung von Heizanlagen gelten ab dem kommenden 1. September 2003: An diesem Tag tritt ein Dekret des Ministeriums für Produktionstätigkeiten in Kraft, welches die Führung eines neu verfassten Wartungsbuches vorsieht. Dies teilt das Landesamt für Brandverhütung mit.
Im Dekret vom 17. März dieses Jahres sind zwei Arten von Wartungsbüchern vorgesehen: Für Anlagen mit einer Nennleistung bis zu 35 Kilowatt muss ein „Wartungsbuch für Einzelheizanlagen“, für solche über 35 Kilowatt Nennleistung ein „Wartungsbuch für Zentralheizanlagen“ geführt werden.Die entsprechenden zweisprachigen Muster für die Wartungsbücher stehen auf der Webseite des Landesamtes für Brandverhütung unter www.provinz.bz.it/zivilschutz/2601/gesetzgebung zum Download bereit. Das zuständige Landesamt rät, die Muster herunterzuladen, da das Dekret ausdrücklich die Führung des Buches mit Unterstützung des Computers vorsieht. Die Regelung gilt auch für bereits bestehende Heizanlagen. In diesem Fall muss das alte Wartungsbuch als Anhang zu den neuen Büchern aufbewahrt werden. In den neuen Wartungsbüchern ist auch detailliert angegeben, wer für die Wartung der Heizanlagen und die Führung der Bücher zuständig ist.
bch
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