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Selbstkündigung darf Arbeitnehmende nichts kosten

Selbstkündigungen sind seit März nur noch in telematischer Form möglich. Die Hilfestellung von Gewerkschaften und Patronaten darf nichts kosten.

Damit eine Kündigung übermittelt werden kann, benötigen die Arbeitnehmenden die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des gesamtstaatlichen Fürsorgeinstitutes NIFS/INPS, die auf der Seite www.inps.it beantragt werden kann. Erst dann kann das Kündigungsmodul auf der Seite des Arbeitsministeriums www.lavoro.gov.it ausgefüllt und telematisch verschickt werden. "Soweit die Theorie, aber in der Praxis treten noch viele Anwendungsprobleme auf", stellt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, fest. Deshalb wenden sich die meisten Arbeitnehmer für die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses an Gewerkschaften beziehungsweise Patronate. Die PIN-Nummer des NISF/INPS sowie die Registrierung auf der Seite des Arbeitsministeriums sind damit nicht erforderlich. 

Einige Arbeitnehmende, welche die Hilfestellung von Gewerkschaften oder Patronaten für eine Selbstkündigung in Anspruch genommen haben, beklagten aber, dass eine Gebühr in Form von Mitgliedsbeiträgen von 20 bis 80 Euro eingehoben wurde. "Die Patronate bieten in diesem Zusammenhang eine wertvolle Hilfestellung für die Arbeitnehmenden", lobt der Abteilungsdirektor. Er verweist aber auch darauf, dass die Dienstleistung der Patronate absolut kostenlos erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch nicht über einen eventuellen Mitgliedsbeitrag vergütet werden darf. "Das ist nicht korrekt und nicht vorgesehen", unterstreicht Abteilungsdirektor Sinn.

LPA

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