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Neue Tagessätze in den Alters- und Pflegeheimen

LPA - Die neuen Richtlinien für die Berechnung der Kosten und Tagessätze in den Alters - und Pflegeheimen für das Jahr 2004 wurden von der Landesregierung noch im vergangenen Juli verabschiedet. Die Neuregelung wurde mit dem Verband der Altersheime, mit dem Gemeindenverband und mit den für den Sanitätsbereich zuständigen Landesämtern im Vorfeld erörtert und abgestimmt. Die Verteilung der Kostenlast zwischen Heimgast und Angehörigen, Sanitätsbetrieben und Gemeinden soll damit ausgeglichen gestaltet werden.

Die Landesregierung hat noch im Juli die Richtlinien für die Berechnung der Kosten und Tagessätze in den Alters-und Pflegeheimen des Landes für das Jahr 2004 neu festgelegt. Grundsätzlich sind die Richtlinien des vor zwei Jahren neu eingeführten Systems beibehalten worden. So verteilen sich die Gesamtkosten auf  die Bereiche Pflege und Betreuung,  Logie (Unterkunft- und Verpflegungskosten), sowie Ergänzung/Erneuerung der Einrichtung.
Für die Logie wurde der bisherige Betrag beibehalten wie auch für die Erneuerung und Instandhaltung, die maximal 4 % der Gesamtkosten ausmachen dürfen. Für den Pflege-und Betreuungsbereich gelten weiterhin die Personalparameter, differenziert nach den Pflegestufen null bis drei.  Mit der neuen Richtlinie will man vor allem die Verteilung der Kostenlast zwischen Heimgast und Angehörigen, Sanitätsbetrieben und Gemeinden ausgeglichen gestalten . Die Heimgäste übernehmen dabei wie bisher die gesamten Logiekosten und einen geringen Teil der Betreuungskosten, die sogenannte Servicepauschale. Hier wurde eine vierte Stufe der Servicepauschale eingeführt, das heißt, in Heimen mit einem sehr hohen Pflege- und Betreuungsaufwand wird eine etwas höhere Servicepauschale zu den Logiekosten dazugerechnet.
Aufrecht  bleibt auch im Jahr  2004 die Regelung , dass in einem Heim alle Heimgäste den gleich hohen Tarif bezahlen, unabhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Die Mehrkosten bei einem erhöhten Pflegeaufwand übernehmen die Sanitätsbetriebe, so wie sie insgesamt den Großteil der Pflegekosten durch die Übernahme der Tagessätze für die Pflegebedürftigen tragen.
An dem für den Heimgast ausgewiesenen Tagsatz beteiligt sich der Heimgast und seine Angehörigen je nach finanzieller Verfügbarkeit. Was die Heimgäste beziehungsweise die Angehörigen nicht abezahlen können, wird von der zuständigen Gemeinde übernommen.


Die heuer zeitgerecht erfolgte  Verabschiedung der Kriterien für die Tagessatzberechnung durch die Landesregierung ermöglicht es den  Alters- und Pflegeheimen schon frühzeitig mit den Berechnungen der neuen Tagsätze zu beginnen und mit den Gemeinden und den Sanitätsbetrieben die vorgesehenen Vereinbarungsgespräche zu führen.
Ist de Heimgast nicht in der Lage den gesamten Tagessatz mit eigenen Mitteln zu decken muss wie bisher für jedes neue Sonnenjahr für die Berechnung einer eventuell verringerten Tarifbeteiligung bei der zuständigen Gemeinde oder beim Sozialsprengel neu angesucht werden.
In den Altesheimen des Landes zahlen sich mehr als die Hälfte der Heimgäste gemeinsam mit den Angehörigen den gesamten Tagessatz in voller Höhe selbst. Diese Tatsache sei anzuerkennen und besonders zu unterstreichen, so Josef Gasteiger, Direktor des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel. Das im Jahr 2000  neu eingeführte  Modell der Tagessatzgestaltung und die Übernahme von großen Teilen der Pflegekosten durch die Sanitätsbetriebe war sicherlich eine wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Entlastung der Heimgäste und der Angehörigen.


 

lc

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