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Altsupplentenregelung: Richtigstellung durch Verfassungsgerichtshof
LPA - Personallandesrat Otto Saurer nimmt mit Genugtuung die durch den Verfassungsgerichtshof in Rom im vergangenen Monat erfolgte Richtigstellung des Urteiles zur Altsupplentenregelung zur Kenntnis. Mit dieser Richtigstellung wurde die vom Verfassungsgerichtshof erklärte Verfassungswidrigkeit der vom Landtag Ende 2001 genehmigte Sanierung der Altsupplenten im Rahmen der Mittel- und Oberschulen Südtirols beschränkt. Somit bleiben die vom Landtag genehmigten Bestimmungen aufrecht, laut denen Altsupplenten, auch mit weniger als 18 Unterrichtsjahren, aufgrund einer Eignungsprüfung in die verschiedenen Landesdienste, Berufsschulen inbegriffen, überwechseln können.
Die Richtigstellung hat auch zur Folge, dass die mit Verordnung des Landeshauptmannes letzthin erlassene Regelung in Zukunft mit Beschluss der Landesregierung neu geregelt bzw. ergänzt werden kann.Landesrat Saurer ist überzeugt, dass sich im Zuge der nun anlaufenden Eignungsprüfungen für die Aufnahme von Altsupplenten an den Berufsschulen des Landes herausstellen wird, dass es sich bei den Altsupplenten um bewährte Lehrkräfte handelt, welche die pädagogisch-didaktische Qualität an den Berufsschulen nicht schmälern. „Es handelt sich schließlich um Lehrpersonal mit langer Erfahrung und vielfach auch mit mehreren Jahren Universitätsstudium“, so Saurer. Der Personallandesrat legt Wert auf die Feststellung, dass bei der Personalaufnahme von Berufsschullehrern bisher und auch weiterhin die zuständigen Schulabteilungen entscheidend mitreden. Dies gilt auch für die Eignungsprüfungen für die Altsupplenten. Die entsprechenden Prüfungskommissionen werden ausschließlich mit Mitgliedern aus den Schulabteilungen besetzt.
Außerdem verweist Landesrat Saurer darauf, dass die Altsupplenten aufgrund der Eignungsprüfung keineswegs in die Stammrolle eingestuft werden. In der Rangordnung für die Aufnahme von Berufsschullehrern reihen sie sich nämlich hinter jene, die im abgelaufenen Schuljahr aufgrund eines gültigen Studientitels bereits unterrichtet haben, unabhängig davon ob sie bereits einen Wettbewerb oder eine Eignungsprüfung bestanden haben. "Ein Teil der Altsupplenten wird zudem sicherlich vorübergehend an den Mittel- und Oberschulen angestellt werden", so Saurer. Auch der Wechsel in den Verwaltungsdienst des Landes ist möglich.
Landesrat Saurer wünscht sich eine faire Abwicklung der Eignungsprüfungen. "Die fachliche und pädagogisch-didaktische Eignung der Altsupplenten soll ruhig genau geprüft werden, jedoch unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse der Berufsschule", so Saurer. Die fachliche Eignung, die die Altsupplenten bei der Eignungsprüfung nachzuweisen haben, muss laut Landesrat Saurer an der für den Unterricht erforderlichen Eignung ausgerichtet sein. Es kann sich somit nicht um eine Ersatzprüfung für den vorgeschriebenen Studientitel handeln. Andernfalls würden die Prüfungen nicht dem Charakter einer Eignungsprüfung entsprechen. Der Begriff „Eignung“ ist laut Saurer berufsbezogen zu sehen. Unter Berücksichtung dieses Kriteriums wurde die Personalabteilung angewiesen, in Zusammenarbeit mit den Landesschulabteilungen Mitglieder in die Prüfungskommissionen zu schicken, die aufgrund ihrer Erfahrung fachliche Eignung, unter Einbeziehung von Experten, auch abprüfen können.
SAN