News / Archiv
News
Beiträge für Zahnprothesen und Kieferorthopädie der Inflation angepasst
LPA - Die Landesregierung hat vor kurzem auf Antrag des Gesundheits- und Soziallandesrats, Otto Saurer, beschlossen, die Beiträge für die zahnprothetischen Leistungen und für kieferorthopädische Behandlungen der Inflation anzupassen. Bereits seit 1. August 2003 werden die neuen Beträge angewandt.
Die an die Inflation angepassten neuen Beträge für Zuwendung bei zahnprothetischen Leistungen und für kieferorthopädische Behandlungen werden für die ab 1. August 2003 bei den Sanitätsbetrieben eingereichten Rechnungen angewandt.
Um den Beitrag für solche Behandlungen können Personen ansuchen, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind und ihren Wohnsitz in Südtirol haben. Die Leistungen können auch außerhalb der Provinz erbracht werden.
Nachstehend die Übersicht der Beiträge für die zahnprothetischen Leistungen und kieferorthopädischen Behandlungen:
bereinigtes |
bis zu 13.944,34 Euro |
mehr als 13.944,34 Euro bis 17.301,31 Euro |
mehr als 17.301,31 Euro bis 21.691,19 Euro |
Zuschuss | |||
je Element bei herausnehmbarer Prothese |
54,89 Euro |
31,67 Euro |
21,11 Euro |
je Element bei festsitzender Prothese (Krone, Brücke) |
240,15 Euro |
138,55 Euro |
92,37 Euro |
herausnehmbarer Regulierungsapparat (für Versicherte unter 18 Jahre) |
1.948,71 Euro |
1.461,52 Euro |
974,35 Euro |
festsitzender Regulierungsapparat (für Versicherte unter 18 Jahre) |
2.634,87 Euro |
1.976,16 Euro |
1.317,44 Euro |
Weitere Informationen können bei den Schaltern der Sprengel des zuständigen Sanitätsbetriebes eingeholt werden, wo auch die entsprechenden Ansuchen einzureichen sind.
SAN