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Beiträge für Zahnprothesen und Kieferorthopädie der Inflation angepasst

LPA - Die Landesregierung hat vor kurzem auf Antrag des Gesundheits- und Soziallandesrats, Otto Saurer, beschlossen, die Beiträge für die zahnprothetischen Leistungen und für kieferorthopädische Behandlungen der Inflation anzupassen. Bereits seit 1. August 2003 werden die neuen Beträge angewandt.

Die an die Inflation angepassten neuen Beträge für Zuwendung bei zahnprothetischen Leistungen und für kieferorthopädische Behandlungen werden für die ab 1. August 2003 bei den Sanitätsbetrieben eingereichten Rechnungen angewandt.

Um den Beitrag für solche Behandlungen können Personen ansuchen, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind und ihren Wohnsitz in Südtirol haben. Die Leistungen können auch außerhalb der Provinz erbracht werden.

Nachstehend die Übersicht der Beiträge für die zahnprothetischen Leistungen und kieferorthopädischen Behandlungen:


bereinigtes
Familieneinkommen

bis zu 13.944,34 Euro

mehr als 13.944,34 Euro bis 17.301,31 Euro

mehr als 17.301,31 Euro bis 21.691,19 Euro

Zuschuss

je Element bei herausnehmbarer Prothese

54,89 Euro

31,67 Euro

21,11 Euro

je Element bei festsitzender Prothese (Krone, Brücke)

240,15 Euro

138,55 Euro

92,37 Euro

herausnehmbarer Regulierungsapparat (für Versicherte unter 18 Jahre)

1.948,71 Euro

1.461,52 Euro

974,35 Euro

festsitzender Regulierungsapparat (für Versicherte unter 18 Jahre)

2.634,87 Euro

1.976,16 Euro

1.317,44 Euro

Weitere Informationen können bei den Schaltern der Sprengel des zuständigen Sanitätsbetriebes eingeholt werden, wo auch die entsprechenden Ansuchen einzureichen sind.

SAN

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