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Transportgesetz: Liberalisierung auf Januar 2005 verschoben

LPA - Die Liberalisierung des Zuganges zur Ausübung der Beförderungstätigkeit ist auf den Januar 2005 verschoben worden. Bis dahin müssen jene, die eine Beförderungstätigkeit mit Fahrzeugen mit einer Nutzlast mit mehr als 3500 kg Gesamtmasse ausüben, außer der Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis ein Transportunternehmen oder dessen gesamten Fuhrpark aufkaufen.

Die Liberalisierung des Zuganges zur Ausübung der Beförderungstätigkeit ist wieder hinausgeschoben worden. Die Fälligkeit vom 1. Juli 2004 ist auf den 1. Jänner 2005 verlegt worden. Diese weitere Verschiebung sieht der Artikel 2 des Gesetzes vom 1. August 2003, Nr. 200, vor.
Beabsichtigt man nämlich eine Beförderungstätigkeit mit Fahrzeugen mit einer Nutzlast mit mehr als 3500 kg Gesamtmasse auszuüben, dann muss außer dem Nachweis der Voraussetzungen für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen ein Transportunternehmen oder dessen gesamter Fuhrpark aufgekauft werden. 
Mit der Abänderung des Transportgesetzes soll die Ausübung dieser Tätigkeit erleichtert werden. Ab 1. Januar 2005 soll dann nur mehr die Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis genügen.

lc

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