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Vereinfachte HACCP-Vorschriften vorgestellt

LPA - Am heutigen Donnerstagvormittag haben die beiden Landesräte Otto Saurer und Hans Berger im Rahmen einer Pressekonferenz im Palais Widmann in Bozen die neue HACCP-Verordnung vorgestellt. Diese Regelung stellt vor allem für Kleinbetriebe eine Erleichterung der komplexen und zeitaufwendigen Dokumentationspflicht dar, wobei die Verordnung trotzdem den Schutz des Konsumenten gewährleistet.

"Das von der EU vorgeschriebene System HACCP, wobei das englische Kürzel für "Hazard analysis and critical control points" steht, umfasst eine Gefahrenanalyse kritischer Kontrollpunkte", erläuterte Gesundheitslandesrat Otto Saurer auf der heutigen Pressekonferenz. Das HACCP-Konzept möchte mit seiner modernen Auffassung von Lebensmittelhygiene, welche eine größere Übernahme von Verantwortung von Seiten des Lebensmittelbetriebes voraussetzt, in erster Linie die größtmögliche Sicherheit für den Konsumenten gewähren.

Diese Lebensmittelhygiene-Verordnung ist in Italien bereits nach dem Gesetzesbeschluss Nr.155/97 umgesetzt worden und ist seit Ende Juli 2003 in Kraft. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzesdekretes sind all jene verpflichtet, welche Lebensmittel, auch unentgeltlich vorbereiten, verarbeiten, herstellen, verpacken, verkaufen, lagern, transportieren, verteilen, zubereiten, liefern und verabreichen. "Insgesamt sind in Südtirol davon nach grober Schätzung ca. 15.000 Betriebe betroffen, in erster Linie die Gastronomie mit ca. 8.000 Betrieben, im Handwerkssektor sind es ca. 700 Betriebe, der Rest entfällt auf Handels- und Industriebetriebe", erklärte Landwirtschaftslandesrat Hans Berger. Folglich betrifft dieses Dekret auch alle Körperschaften und Gemeinschafseinrichtungen, unabhängig von der Organisationsform, sowie auch Zelt- und Wiesenfeste.

Die eigentliche Vereinfachung der HACCP-Vorschriften besteht in der Dokumentationspflicht, während die Kontrollpflichten wie bisher beibehalten werden. Der Verantwortliche des Lebensmittelbetriebes kann nun die Art der Dokumentation frei wählen. Um vor allem jene Lebensmittelbetriebe zu entlasten, deren Produktion oder deren Verarbeitung kein oder nur ein niedriges gesundheitliches Risiko für den Konsumenten darstellen, sieht die vereinfachte HACCP-Verordnung klare Differenzen vor. "Wir können nicht Ungleiches gleich behandeln, also für einen Verein, der ein Wiesenfest organisiert, die gleichen Vorschriften aufstellen, wie für einen Lebensmittelhersteller oder einen Gastbetrieb", so Landesrat Otto Saurer.

Daher sind in der vereinfachten HACCP-Vorschrift drei Gruppen von Betrieben, die ihrerseits wiederum in Untergruppen aufgespalten wurden, gebildet worden, für die es unterschiedliche Verpflichtungen zu erfüllen gibt. "Um die Vereinfachungen verstehen zu können, muss man sich vor Augen halten, dass bis dato alle von der HACCP-Pflicht Betroffenen die gesamte Dokumentation bereit halten mussten, welches jetzt nur noch für Gruppe III gilt", betonte Landesrat Hans Berger. Für die ersten beiden Betriebsgruppen ist die Dokumentationspflicht sehr vereinfacht worden, zumal alle Betriebe der Gruppe I in Zukunft nur noch ein einziges Dokument vorweisen müssen, und zwar jenes, in dem der Verantwortliche des Betriebes namhaft gemacht wird.

Zudem hat die Landesregierung bei ihrer vergangenen Sitzung eine Arbeitsgruppe rund um Frau Giulia Morosetti, Amtsdirektorin des Amtes für Hygiene und öffentliche Gesundheit, und Herrn Paolo Zambotto, Landestierarzt ernannt, um eine bürgernahe Umsetzung dieser Verordnung durchzuführen.

mm

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