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Neue Regelungen für Befestigungssysteme in öffentlichen Gebäuden

LPA - Die Sicherheit der Bürger in den öffentlichen Gebäuden ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat sie in der Sitzung am Montag dieser Woche die Regelungen für die Befestigungssysteme an Decken und Fassaden auf Antrag von Bautenlandesrat Florian Mussner noch einmal im Detail festgelegt. Alle Befestigungssysteme und Verbindungselemente, die Lasten oder Gewichte ab 20 Kilogramm tragen müssen, gelten als sicherheitsrelevant. Sie müssen entsprechend geplant, statistisch bemessen und nach dem Bau überprüft werden.

„Die zuständigen Landesämter haben nun eine noch genauere Richtlinie für Befestigungssysteme in den öffentlichen Gebäuden ausgearbeitet um Deckeneinstürze und ähnliche Vorfälle auszuschließen“, erklärt Bautenlandesrat Mussner.
Alle Befestigungssysteme und Verbindungselemente, die Lasten oder Gewichte bis ab 20 Kilogramm tragen müssen, gelten als sicherheitsrelevant. Sie müssen entsprechend geplant und statistisch bemessen werden. Die Landesregierung hat genau festgelegt, welche Bauteile in den öffentlichen Gebäuden zur Befestigung angebracht werden müssen und welche die nach der europäischen Norm zulässigen Verbindungselemente sind. Ebenso sind in der Regelung die zulässigen Befestigungssysteme für Beton, Mauerwerk und Holz genau aufgelistet. Der für die Statik zuständige Bauleiter hat laut der Regelung der Landesregierung die Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren.
Nach der Fertigstellung des Befestigungssystems überprüfen die für die Statik verantwortlichen Techniker die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. „In bestimmten Abständen müssen dann immer wieder Kontrollen erfolgen“, betont der Bautenlandesrat. „Die Bürger sollen sich sicher in allen öffentlichen Gebäuden bewegen können“, so Mussner.

SAN

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