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Landesgesetze bezüglich Nachtragshaushalt 2003 und provisorischen Haushalt 2004 treten in Kraft
LPA - Am 5. August 2003 werden im Amtsblatt der Region zwei Gesetze hinsichtlich des Landeshaushaltes veröffentlicht: das Gesetz über die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes für das Finanzjahr 2003 und den Dreijahreszeitraum 2003-2005 und das Gesetz über die Ermächtigung zur provisorischen Führung des Haushaltes für das Finanzjahr 2004. Beide Landesgesetze treten einen Tag nach Veröffentlichung, also am 6. August, in Kraft.
Die von der Landesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfe über zwei Landesgesetze hinsichtlich des Landeshaushaltes wurden vom Südtiroler Landtag am 18. Juli 2003 verabschiedet und von Landeshauptmann Luis Durnwalder am 28. Juli unterzeichnet. Die Gesetzestexte werden am kommenden 5. August 2003 im Amtsblatt der Region veröffentlicht und werden am darauffolgenden Tag, am 6. August 2003, in Kraft treten.Es handelt sich um das Landesgesetz Nr. 12 vom 28. Juli betreffend die "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2003 und für den Dreijahreszeitraum 2003-2005" und das Landesgesetz Nr. 13, ebenfalls vom 28. Juli 2003, betreffend den "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2003 und für den Dreijahreszeitraum 2003-2005 - Ermächtigung zur provisorischen Führung des Haushaltes für das Finanzjahr 2003".
lc