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Drei neue Landesgesetze im Amtsblatt

Drei Landesgesetze wurden heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es geht um die Lehrlingsausbildung, den Pflanzenschutz und den Haushalt.

Nachdem der Südtiroler Landtag am 8. April die Abänderung zur Ordnung der Lehrlingsausbildung genehmigt und der Landeshauptmann das neue Landesgesetz ausgefertigt hat, wurde die "Änderung des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12, 'Ordnung der Lehrlingsausbildung'" als Landesgesetz Nr. 7 vom 15. April 2016 im Beiblatt Nr. 2 des Amtsblatts der Region Nr. 16 heute (19. April) veröffentlicht. Mit dem neuen Gesetz wird der Zugang zur staatlichen Oberschul-Abschlussprüfung (Matura) ausschließlich über die Lehre möglich.

Im heutigen Amtsblatt findet sich zudem das Landesgesetz Nr. 8, das am 15. April ausgefertigt wurde und "Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes" beinhaltet. Es tritt in 15 Tagen in Kraft.

Bereits ab morgen ist hingegen das ebenfalls am 15. April ausgefertigte Landesgesetz Nr. 6 rechtswirksam, das "Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018" zum Gegenstand hat. 

jw

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