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Betreuung von Patienten mit chronischer Ateminsuffizienz
LPA - Mit Beschluss der Landesregierung wurde kürzlich auf Vorschlag von Landesrat Otto Saurer ein Protokoll genehmigt, das eine geeignete Betreuung der Patienten mit chronischer Ateminsuffizienz garantieren soll. Dabei sollen die Leistungen nach Möglichkeit vom Krankenhaus ausgelagert werden. Der Betreuung in gewohnter Umgebung ist der Vorzug zu geben. Die dafür notwendige Koordinierung der verschiedenen Einrichtungen und des Personals sind Inhalte des Protokolls.
Auch in Südtirol steigt, wie in allen industrialisierten Ländern, die Anzahl der Patienten, die an chronischer Ateminsuffizienz leiden. In den schwierigsten Fällen sind diese Patienten, um überleben zu können, mehr als sechs Stunden täglich von einem Beatmungsgerät abhängig. Es sind daher Patienten mit großer Betreuungskomplexität, die nur sehr schwer aus dem Krankenhaus entlassen werden können. Dazu sind sowohl vor als auch nach der Entlassung gezielte Eingriffe spezieller Einrichtungen und Berufsgruppen, die untereinander abgestimmt und koordiniert werden müssen, notwendig.Die Landesregierung hat kürzlich ein Protokolls genehmigt, um diesen Patienten, durch die Koordinierung der verschiedenen Einrichtungen und des beruflichen und nicht beruflichen Personals, eine geeignete und qualitativ hoch stehende Betreuung zu garantieren. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Sicherheit bei der Entlassung aus dem Krankenhaus und auf die Kontinuität und Wirksamkeit der häuslichen Betreuung gelegt.
Vor allem die Entlassung aus dem Krankenhaus und die Wahl der Einrichtung für die weitere Betreuung sol damit geregelt werden. Die Entlassung erfolgt demnach erst nach der klinischen Stabilisierung des Patienten, der Anpassung an das Beatmungsgerät, der Ernennung und dem Training der Betreuungspersonen (meist Familienangehörige) von Seiten der Bezugsfachzentren und nach der Aktivierung des gesamten Gesundheitspersonals, das den Patienten behandeln wird.
Weiters wurden Zentren für Langzeitkranke festgelegt, die in der Lage sind, eine begrenzte Anzahl von Patienten aufzunehmen und so als alternative Betreuungsorte genutzt werden können, falls eine Entlassung nach Hause nicht möglich ist. Der Aufenthalt zu Hause ist wegen der besseren Lebensqualität und größeren Autonomie des Patienten jedoch jedem anderen Betreuungsort vorzuziehen.
Festgelegt wurden auch die notwendige Ausrüstung an Heilbehelfen, die für die Betreuung zu Hause erforderlich ist, die Modalitäten des Transports von beatmungsbedürftigen Patienten und die Betreuungsmodalitäten zu Hause nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Die verschiedenen Berufsgruppen des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals werden von Fall zu Fall festgelegt. Dazu gehören der Facharzt in Pneumologie und das krankenpflegerische Personal, das in diesem Bereich spezialisiert ist, der Arzt für Allgemeinmedizin, das krankenpflegerische Personal des jeweiligen Gesundheitssprengels sowie all jene, die den Patienten betreuen werden.
lc