News / Archiv

News

Ticketbefreiung - neuer Vordruck für die Eigenerklärung

LPA - Für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist eine neue Eigenerklärung notwendig, bei der das Einkommen des Jahres 2002 berücksichtigt wird. Der entsprechende Vordruck ist seit einigen Tagen in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen verfügbar. Dies gibt die Landesabteilung für Gesundheitswesen bekannt. Die derzeitige Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist noch bis 31. Juli 2003 gültig.

Wer kann den Vordruck verwenden?
Alle, die Anrecht auf Ticketbefreiung aus Einkommensgründen haben, können anhand des Vordruckes die Eigenerklärung abgeben, mit welcher bestätigt wird, dass sie im Besitze der für die Ticketbefreiung erforderlichen Voraussetzungen sind. Der Vordruck wird ausgefüllt indem die erforderlichen Daten eingetragen und das Kästchen mit dem Kennzeichen angekreuzt werden, das sich auf den Befreiungsgrund bezieht. Der Vordruck muss unterschrieben werden.

Wer muss den Vordruck unterschreiben?
Den Vordruck unterschreibt die Person, die sich von der Ticketbezahlung befreien lassen will. Für die Ausnahmen gelten die Bestimmungen laut Artikel 4 und 5 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 (zum Beispiel: für Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben). Der Vordruck ist bereits so ausgearbeitet worden, dass er auch von einer anderen als der interessierten Person ausgefüllt und unterschrieben werden kann.

Wie wird die Eigenerklärung rechtsgültig?
Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und für die Ticketbefreiung gilt, muss sie bei einer Apotheke, einem Gesundheitssprengel oder bei einer eigenen bzw. vertragsgebundenen Einrichtung des Sanitätsbetriebes hinterlegt werden.
Die Eigenerklärung kann anlässlich eines Medikamentenkaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden.
Das Personal der Apotheke, des Gesundheitssprengels bzw. der Einrichtung sorgt dafür, dass das Datum und der Stempel angebracht werden.
Eine Kopie der Eigenerklärung wird ebenso mit Datum und Stempel versehen dem Bürger zurückgegeben. Es wird empfohlen, diese Kopie im Büchlein für die gesundheitliche Betreuung aufzubewahren und jedes Mal vorzulegen wenn Medikamente bzw. Gesundheitsleistungen beansprucht werden.
Das Original der Eigenerklärung wird einbehalten und an die zuständige Dienststelle des Sanitätsbetriebes weitergeleitet.

Ab wann und wie lange gilt die Eigenerklärung?
Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung ab dem Datum der Abgabe. Falls die neue Eigenerklärung vor dem 31. Juli 2003 abgegeben wird, gilt die Ticketbefreiung ab 1. August 2003; sie gilt höchstens bis zum 31. Juli 2004.

Muss der Bürger, der bereits aus Einkommensgründen ticketbefreit ist, die Eigenerklärung erneut ausfüllen?
Nachdem die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. Juli eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. August oder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen – sofern die für eine Ticketbefreiung vorgesehenen Voraussetzungen zutreffen - eine neue Eigenerklärung ausgefüllt werden. 
Eine falsche Eigenerklärung ist strafrechtlich verfolgbar. Es wird empfohlen, vor Abgabe der Eigenerklärung die Voraussetzungen genauestens zu überprüfen.

Informationen über die Ticketbefreiung gibt es auf der Internetseite www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/ticket oder von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 17 Uhr unter folgenden grünen Nummern:
Sanitätsbetrieb Bozen:     800 010191
Sanitätsbetrieb Meran:     800 082233
Sanitätsbetrieb Brixen:     800 438606 
Sanitätsbetrieb Bruneck:  800 318040
Die Gesundheitsdienste und die Gesundheitsbetriebe des Landes und die Patronate erteilen ebenso Informationen.

lc

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap