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Landesregierung genehmigt Richtlinien zur Verschreibung von digitalen Hörgeräten

LPA - Neue Richtlinien zur Verschreibung von digitalen Hörgeräten, also Geräten mit nicht linearer Verstärkung, hat die Landesregierung am Montag dieser Woche auf Vorschlag von Landesrat Otto Saurer genehmigt. Damit soll für alle Patienten eine gleiche Behandlung in den Sanitätsbetrieben des Landes gewährleistet werden.

Festgelegt sind in den neuen Richtlinien die Regeln, nach denen die HNO-Fachärzte bei der Verschreibung der digitalen Hörgeräte vorgehen sollen. Es gibt mehrere Typen von Hörgeräten mit verschiedenen Kosten und Funktionen. Welche Hörhilfe benötigt wird, ist je nach Patient verschieden. Zuletzt hatte sich unter anderem auch Volksanwalt Werner Palla in einer Bürgerratssitzung über die unterschiedliche Behandlung der Patienten in den einzelnen Sanitätsbetrieben beklagt. "Mit diesen Richtlinien ist eine Gleichbehandlung für alle Patienten gewährleistet", betont Gesundheitslandesrat Otto Saurer. Wer von seinem HNO-Facharzt ein digitales Hörgerät verschrieben bekommt, muss sich an das jeweilige Invalidenamt des zuständigen Sanitätsbetriebes wenden.

bch

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