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Neue Regeln für Gefahrenguttransporte
LPA - Der Minister für Infrastrukturen und Transport, Pietro Lunardi, hat per Dekret die Anwendung des europäischen Vertrages zum Transport gefährlicher Güter (ADR) in der Version 2003 auch für Italien verfügt. Dies teilt das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport mit.
Das Dekret des Ministers trägt das Datum vom 20. Juni 2003. Der EU-Vertrag regelt den Transport gefährlicher Güter in Europa. Die Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren oder in Zusammenhang mit dem Transport lagern, sind ab sofort verpflichtet, die neuen Regeln anzuwenden. Auskunft über die neuen Regeln gibt der jeweilige Gefahrgutbeauftragte sowie das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport unter der Rufnummer 0471 414648.bch
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