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Beschlüsse der Landesregierung vom 21. Juli 2003

LPA - Die endgültige Genehmigung des Landestransportplanes war der wichtigste Tagesordnungspunkt auf der heutigen Sitzung der Landesregierung. Beschlossen wurde unter anderem auch ein Vorsorgeprojekt zur Zahnprophylaxe im Entwicklungsalter sowie Beiträge für sechs Privatschulen in Südtirol.

Landestransportplan in zweiter Lesung genehmigt

86 Einwände und Abänderungsvorschläge hatten die Gemeinden und andere Körperschaften zum Landestransportplan vorgelegt, am heutigen Montag hat die Landesregierung das Dokument endgültig genehmigt. Den ersten Vorschlag hatte die Landesregierung bereits im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt. "Bei den Einwänden der Gemeinden handelte es sich zum Teil um Ergänzungen zu unserem Vorschlag, zum Teil aber auch um Forderungen, die mit dem eigentlichen Transportplan nichts tun hatten", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung. Enthalten sind im Transportplan des Landes eine Reihe von grundsätzlichen Themen und Standpunkten der Landesregierung, welche die Entwicklung des Transportwesens und des Verkehrs in den kommenden Jahren betreffen. Ein Punkt betrifft die Einstufung des gesamten Landes oder zumindest einiger Teile davon als sensible Verkehrszone. "Unserer Auffassung nach sollte der gesamte Alpenraum bei der Umsetzung eines gesamteuropäischen Verkehrsplanes als sensible Zone eingestuft werden. Dies würde vor allem bei der Gewährung von Beiträgen und Sonderregelungen sowie bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen große Vorteile mit sich bringen", so Durnwalder. Vorgenommen wird die Einstufung als sensible Verkehrszone von der EU. Bekräftigt wird im Landestransportplan auch das Nein der Landesregierung zum Bau von neuen alpenüberquerenden Straßen oder zum Ausbau bestehender Verkehrswege.

Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern (als für Bozen und Meran) müssen auf lokaler Ebene einen eigenen Transportplan und einen Mobilitätsplan entwickeln, die an die Grundlinien des Landestransportplanes angepasst sind. "Die anderen Gemeinden sind ebenfalls eingeladen, einen solchen Plan zu entwickeln, können aber auch zusammen arbeiten und dies über die jeweilige Bezirksgemeinschaft erledigen", erklärte der Landeshauptmann. Innerhalb der kommenden zwei Jahre soll auf Landesebene auch ein Verkehrswegeplan vorliegen, der Aufschluss darüber geben soll, welche Verkehrswege wie ausgebaut werden sollen. "Darunter fallen Maßnahmen wie der Bau von Umfahrungen und Lärmschutzwänden ebenso wie die Koordination des Zugverkehrs und der Bahnhöfe, soweit diese in unsere Zuständigkeit fallen", so Durnwalder. Ein Teil dieses Verkehrswegeplanes wird auch ein Sicherheitsplan sein, mit dessen Hilfe die Verkehrsunfälle in Südtirol entsprechend einer EU-Vorgabe um die Hälfte reduziert werden sollen.

Als ein primäres Ziel nennt die Landesregierung im neuen Transportplan die weitestmögliche Verlegung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. "Auch wenn wir den Umwegtransit und die Leerfahrten auf unseren Straßen durch bestimmte Maßnahmen einschränken oder unterbinden, wird der Verkehr in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eher zu- als abnehmen", betonte der Landeshauptmann. Die Umweltbelastung durch den Transit solle langfristig um mindestens sieben Prozent reduziert werden. Dabei will die Landesregierung auch prüfen lassen, ob ein Verbot von LKWs der Klassen Euro 0 und Euro 1 möglich ist. "Diese Fahrzeuge machen rund 15 Prozent aller LKWs aus, verursachen aber knapp ein Drittel der Umweltverschmutzung. Wir möchten mit dieser Maßnahme die Frächter dazu bringen, auf umweltfreundlichere Modelle umzusteigen", erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Enthalten ist im Transportplan des Landes auch der bereits vor einigen Wochen vorgelegte Forderungskatalog der Landesregierung zum Bau des Brennerbasistunnels. "Wir bestehen weiter darauf, dass der größtmögliche Teil des Tunnels in Südtirol unterirdisch verläuft. Auch wollen wir ein Mitbestimmungsrecht in der Planungs- und Bauphase", so Durnwalder.

Der gesamte Landestransportplan werde vom zuständigen Landesrat Michele Di Puppo im Laufe der kommenden Wochen im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt, kündigte Durnwalder abschließend an.

Programm zur Zahnprophylaxe im Entwicklungsalter

20.000 Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren sollen ab kommendem Oktober auf den Zustand ihrer Zähne untersucht werden. Ein entsprechendes Programm hat die Landesregierung heute genehmigt. Unterstützt und mitorganisiert wird das Programm von den vier Sanitätsbetrieben des Landes, mehrere freiberufliche Zahnärzte haben sich dazu bereit erklärt, die Untersuchung kostenlos durchzuführen. Die Visite, bei der dem jeweiligen Zahnarzt ein Assistent des jeweils zuständigen Sanitätsbetriebes zur Seite stehen wird, soll klären, in welchen Fällen eine weitere Behandlung notwendig ist. "Von dieser Maßnahme erwarten wir uns ein noch stärkeres Bewusstsein der Eltern und Kinder für die Wichtigkeit der Zahnpflege, langfristig rechnen wir mit erheblichen Kostenersparnissen im Zahnheilbereich", erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Die Kosten für das Material, das die Zahnärzte für die Untersuchungen benötigen, werden sich voraussichtlich auf rund 250.000 Euro belaufen und von der Landesregierung übernommen.

Zusammenlegung von zwei Abteilungen beim Sanitätsbetrieb Bozen

Die Abteilungen für Orthopädie und Traumatologie beim Sanitätsbetrieb Bozen werden in einer Abteilung zusammengefasst. Mit dieser Entscheidung will die Landesregierung die Koordination und Organisation innerhalb dieses Bereichs verbessern. Die Leitung der Abteilung wird einem einzigen Primararzt anvertraut, die Abteilung selbst wird in fünf Unterabteilungen gegliedert. Gleich bleiben soll die Anzahl der Betten und des Ärztepersonals.

Ja zu Golfplatz bei Kastelruth

Gutgeheißen hat die Landesregierung heute den Bau eines 18-Loch-Golfplatzes bei St. Konstantin in der Gemeinde Kastelruth. Der Golfplatz wird eine Fläche von 50 Hektar umfassen, vorgesehen ist auch die Errichtung eines Clubhauses mit einer Kubatur von 1500 Kubikmetern. Zum Projekt hat auch die Urbanistkkommission des Landes ein positives Gutachten abgegeben.

Änderungen beim Verkauf von Wohnungen des Wohnbauinstitutes

Mitte April hatte die Landesregierung die Richtlinien für den Verkauf von Wohnungen des Institutes für geförderten Wohnbau beschlossen. Heute hat sie sich mit zwei Einwänden des Rechnungshofes zu diesen Richtlinien befasst und kleinere Änderungen angebracht. "Wir möchten in einem ersten Schritt vor allem dort Wohnungen verkaufen, wo wir als Land nur einzelne Wohnungen innerhalb eines größeren Wohnblockes besitzen", betonte Landeshauptmann Durnwalder. Einer der Einwände des Rechnungshofes betraf die Berechnung des Preises für die Wohnungen. Im ursprünglichen Beschluss war vorgesehen, dass der konventionierte Wert der Wohnung herangezogen werden solle, der Rechnungshof bestand darauf, dass hierfür der Marktwert der Wohnung als Grundlage verwendet wird. Die Landesregierung hat dies zur Kenntnis genommen und diesen Punkt abgeändert: "Falls es sich bei der Wohnung um enteigneten Grund handelt, so soll der Enteignungspreis an das Land, die Differenz zwischen Marktwert und Enteignungspreis hingegen an die jeweilige Gemeinde entrichtet werden. Bei nicht enteignetem Grund soll der geschätzte Marktwert als Grundlage genommen werden, nicht jener, der am freien Markt gehandelt wird", erklärte der Landeshauptmann. Nicht einverstanden war der Rechnungshof auch mit der Regelung, dass es Mietern über 70 Jahren nicht möglich sein soll, die Wohnung zu kaufen. "Wir wollten damit jede Art von Spekulation verhindern", so Durnwalder. Nach dem Einwand des Rechnungshofes erklärt sich die Landesregierung nun damit einverstanden, den Kauf der Wohnung auch für über 70-jährige Mieter zu ermöglichen. "Sollte der Mieter die Wohnung dann jedoch wieder verkaufen, so behalten wir als Land uns ein Vorkaufsrecht vor. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn der Käufer bis zum dritten Grad mit dem Mieter verwandt ist und zudem die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllt", erklärte Durnwalder.

Höhere Beiträge für 29 Unternehmerinnen

105 Unternehmerinnen haben sich am Wettbewerb des Landes zur Förderung des weiblichen Unternehmertums beteiligt, 29 davon wurden von einer eigens dafür eingesetzten und zum Großteil aus Frauen bestehenden Kommission für förderungswürdig erachtet. 467.550 Euro hat die Landesregierung für den Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Die 29 ausgewählten Unternehmerinnen dürfen sich nun über höhere Landesbeiträge für Investitionen und die Umsetzung innovativer Ideen freuen.

3,1 Millionen Euro für sechs Privatschulen

Beiträge in der Gesamthöhe von 3.142.000 Euro hat die Landesregierung heute an sechs deutschsprachige Privatschulen in Südtirol gewährt. Die Schulen haben entsprechende Gesuche eingereicht, das Land übernimmt jeweils rund drei Viertel der Kosten für die Führung sowie für den Lehr- und Verwaltungsbetrieb. Den größten Betrag erhält das Vinzentinum in Brixen mit rund 760.000 Euro, das Franziskanergymnasium in Bozen darf sich über 722.000 Euro freuen.

Diskussion über Autonome Vorsorge- und Sozialversicherungsanstalt in Südtirol

Über die Einrichtung einer Autonomen Vorsorge- und Sozialversicherungsanstalt in Südtirol hat die Landesregierung heute längere Zeit diskutiert. "Wir möchten eine Anlaufstelle einrichten, welche die Aufgaben des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS, des Unfallversicherungsinstitutes INAIL und anderer Institute wahrnimmt", erklärte Durnwalder. Dazu wurden heute zwei Experten angehört. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines solchen Institutes seien gegeben, die Frage sei, ob ein solches Institut nicht ein zu großes finanzielles Risiko darstelle. "Die Vorteile einer solchen Einrichtung wären die größere Bürgernähe und die bessere Möglichkeit der Koordination der einzelnen Bereiche", so Durnwalder. Eine endgültige Entscheidung über die Errichtung dieser Autonomen Vorsorge- und Sozialversicherungsanstalt soll auf jeden Fall erst in der kommenden Legislaturperiode fallen.

bch

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