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Zweiter Aufruf für Alpenraumprogramm: Interessensbekundungen bis 8. April

Über das Interreg-Programm Alpenraum werden alpenweite Projekte gefördert. Mit der Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen wurde nun der zweite Aufruf gestartet, in dessen Rahmen 32 Millionen Euro vergeben werden. Interessensbekundungen sind bis zum 8. April möglich.

Fast hundert Interessierte kamen zur Informationsveranstaltung über das Interreg-Alpenraumprogramm

Mit der Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen, der so genannten "Terms of Reference", wurde am 26. Februar 2016 der zweite Call des Interreg-Alpenraumprogramms 2014-2020 gestartet. Aus diesem Grund hat das Nationale Komitee des Programms in dieser Woche zu einer Informationsveranstaltung an die Eurac in Bozen geladen. Dabei wurden das Alpenraumprogramm vorgestellt und Informationen zum zweiten Call sowie zu den gesamtstaatlichen Rahmenbedingungen gegeben. Rund 90 Interessierte, vorwiegend aus Südtirol und dem Trentino nahmen an der Informationsveranstaltung teil.

Insgesamt 32 Millionen Euro sollen im Rahmen dieses zweiten Aufrufs ausgeschüttet werden. Gefördert werden alpenweite Projekte in den Themenbereichen "Innovativer Alpenraum", "CO2-armer Alpenraum", "Lebenswerter Alpenraum" und "good governance im Alpenraum". Dabei wird der Brennpunkt auf die Bereiche Innovation und öffentliche Daseinsvorsorge, kohlenstoffarme Transport- und Mobilitätsmöglichkeiten, nachhaltige Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes sowie Schutz und ökologische Vernetzung alpiner Ökosysteme gelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem die sich derzeit in Ausarbeitung befindende europäische makroregionale Strategie für den Alpenraum (EUSALP). Diese Alpenstrategie leistet einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Projekte des Interreg-Alpenraumprogramms mit den bestehenden politischen Prioritäten auf regionaler Ebene.

Projektantragsteller haben bis zum 8. April 2016 die Möglichkeit, eine Interessensbekundung, eine so genannte "eExpression of Interest", einzureichen. Das positive Abschneiden bei dieser ersten Stufe ist Voraussetzung für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Antragsverfahrens, wo dann bis zum 5. August 2016 ein vollständiger Projektantrag eingereicht werden kann.

jw

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