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Verwaltungsreform: Landesrätin Stocker weist Vorwürfe zurück

Gesundheitslandesrätin Martha Stocker reagiert mit Unverständnis auf die Kritik des ASGB zur Verwaltungsreform im Sanitätsbetrieb. "Der ASGB kennt den Vorschlag zur Verwaltungsreform nicht im Detail und verunsichert zum wiederholten Male die Mitarbeitenden im Sanitätsbetrieb", sagt die Landesrätin.

Von "einem riesigen Rückschritt für das Pflegepersonal" hatte der Vorsitzende des Allgemeinen Südtiroler Gewerkschaftsbunds ASGB, Tony Tschenett, im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsreform gesprochen. Er geht davon aus, dass nach dieser Reform der gesamte Pflegebereich von Ärzten abhänge. Ein Rückschritt, so der ASGB-Chef, wenn man bedenke, dass nach dem Jahr 2000 die Pflegeberufe sukzessive an Bedeutung gewonnen hätten.

Genau an dieser Stelle hakt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker ein: "Der offizielle Vorschlag zur Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes wird den Sozialpartnern, den Führungskräften des Sanitätsbetriebes, den Fachgewerkschaften und den Berufsverbänden am 10. März vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Es ist deshalb verwunderlich, wie der ASGB-Chef derartige Rückschlüsse ziehen kann, obwohl er die Details nicht kennt", betont die Landesrätin. Zum wiederholten Male würden die Mitarbeitenden des Sanitätsbetriebes verunsichert, und dies vollkommen zu Unrecht: Entgegen den Vorwürfen sollen in Zukunft die Pflegedienstleitenden der Krankenhäuser, wie im Übrigen auch die jeweiligen ärztlichen Führungskräfte, dem Direktor des Krankenhausnetzes unterstehen. Inhaltlich seien die Pflegedienstleiter dem Pflegedirektor in der Generaldirektion des Sanitätsbetriebes verantwortlich, auch in Zukunft sei eine kollegiale Führung des Sanitätsbetriebes zwischen ärztlicher Leitung, Pflegedienstleitung und Verwaltung auf allen Ebenen vorgesehen. Zur Diskussion werde nur gestellt, wer in der Gesamtheit erster Ansprechpartner des Direktors des Krankenhausnetzes sein solle. Dazu gibt es einen Vorschlag der Landesrätin, welcher den Sanitätskoordinator des Bezirkes als solchen vorsieht.

"Es wäre hilfreich und würde Sicherheit schaffen, die Diskussion dann aufzunehmen, wenn etwas definitiv dargelegt ist. Dies gilt im Übrigen auch für Vermutungen über eine Privatisierung von Verwaltungsbereichen. Zum ersten würde darüber in jedem Fall die Landesregierung entscheiden und zum zweiten gibt es über die gesamten kolportierten Bereiche nicht einmal eine Nachdenkphase. Zum letzten sei angemerkt, dass Überlegungen anzustellen und diese zu diskutieren in einer demokratischen Gesellschaft normal sein sollte", schließt die Landesrätin.

LPA

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