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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 14. Juli 2003
LPA - Die Zufahrtsregelung für die Seiser Alm, die Einführung des geplanten Gesundheitsinformationssystemes und der Landestransportplan waren Schwerpunktthemen der heutigen (14. Juli) Montagssitzung der Südtiroler Landesregierung.
LandestransportplanDie Behandlung der über 60 Einwände zum Entwurf des Landestransportplanes nahm einen großen Teil der heutigen Landesregierungssitzung in Anspruch. Lh Durnwalder rechnet damit, dass diese Diskussion am kommenden Montag mit der Genehmigung des Landesplanes in zweiter Lesung abgeschlossen werden kann.
Seiser Alm: Zufahrtsregelung
Die von der Landesregierung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Kabinenbahn beschlossene Zufahrtsbeschränkung zur Seiser Alm wird erst ab der kommenden Wintersaison 2003/04 wirksam werden. Das hat die Landesregierung beschlossen. Vorgesehen ist eine Sperrung der Alm-Straße zwischen 9.30 und 15 beziehungsweise 16 Uhr.
Die Bauarbeiten für die Seilbahnverbindung stehen vor ihrem Abschluss. Im Hinblick auf die bevorstehende Bauabnahme werden derzeit Probefahrten durchgeführt. Mit der Inbetriebnahme der Seilbahn wird nach Mitte August gerechnet.
Den Vorgaben der Landesregierung zufolge wird es also bis Beginn der Wintersaison möglich sein, ohne zeitliche Einschränkungen mit Kraftfahrzeugen über die Straße von Telfen beziehungsweise St. Valentin auf die Alm zu fahren.
Begründet hat die Landesregierung ihre Entscheidung mit ihrem eigenen Beschluss, der eine Sperrung während einer laufenden Fremdenverkehrssaison ausschließt. Nach den Worten von Landeshauptmann Luis Durnwalder sollen während dieser ersten Betriebsphase bis zum Beginn der Wintersaison alle Einwände und Beschwerden gegen die Verkehrseinschränkungen geprüft, Daten über den Verkehr zur Seiser Alm gesammelt und alle Vorbereitungen für die geplanten Verkehrsbeschränkungen (Ampeln, Schranken, Wendeplätze) getroffen werden.
Gesundheitsinformationssystem: Neuer Weg in Sicht
Nachdem die Schaffung eines südtirolweiten Gesundheitsinformationssystemes in der von der Landesregierung geplanten Form bei den staatlichen Stellen auf Widerstand gestoßen ist, sucht die Landesregierung nach einem neuen Weg, um eine Datensammlung auf lokaler Ebene zu ermöglichen. Geplant ist, die rechtlichen Vorgaben zur Datensammlung und Datenvernetzung in einen Gesetzesartikel zu verpacken, der in das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt eingefügt werden soll. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn die Vorstellungen des Landes mit jenen des Gesundheitsministeriums und des staatlichen Datenschutzbeauftragen in Einklang stehen. Dies soll bis kommendem Mittwoch bei Aussprachen in Rom geklärt werden. Das Gesundheitsinformationssystem komme nach den Worten des Landeshauptmannes zum einen dem einzelnen Patienten zugute, der somit über aktuelle Daten und Angaben über Untersuchungen und Diagnosen verfüge, sei andererseits ein wichtiges Hilfsmittel für das Gesundheitswesen, besonders für die Planung und die Erziehung in diesem Bereich.
Unterhaltsvorschussstelle
Das Gesetz zur Schaffung der Unterhaltsvorschussstelle für Minderjährige könnte eines der wenigen sein, die in dieser Legislaturperiode noch genehmigt werden. Den überarbeiteten Gesetzentwurf hat die Landesregierung heute verabschiedet. Er sieht vor, dass das Land Südtirol, sofern ein Vollstreckungsurteil vorliegt und der Unterhaltspflichtige Ehepartner säumig ist, einen Unterhaltsvorschuss für das minderjährige Kind gewähren kann. Weitere Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Ehepartner, dem das Kind anvertraut wurde, nicht mehr als 1,6-mal das „Lebensminimum“ beträgt. Die Landesregierung will für diesen Zweck jährlich ab 2004 220.000 Euro zur Verfügung stellen. Für eine vorrangige Behandlung dieses Gesetzentwurfs sprach sich die Landesregierung aus, sofern eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes über die Einführung der Pflegeversicherung in dieser Amtszeit nicht mehr möglich sein sollte. Der Landesrat für Sozial- und Gesundheitswesen, Otto Saurer, wurde beauftragt, dies auf politischer Ebene vor allem mit den Oppositionsparteien zu klären. Zu dem von der Landesregierung bereits Ende April genehmigten Gesetzentwurf über die Einführung der Pflegeversicherung liegen über hundert Abänderungsanträge vor.
Tierpensionen
Die Nachfrage nach Tierpensionen, in denen Haustiere während der Abwesenheit ihrer Besitzer aufgenommen und verpflegt werden, steigt. Parallel dazu steigen auch die Anträge, solche Tierpensionen einrichten zu können. Die Voraussetzungen für die Einrichtung solcher Tierheime hat die Landesregierung heute festgelegt: Demnach können Bauern, die bereits die Voraussetzungen für eine Tierhaltung erfüllen, Tierpensionen einrichten und damit einen Nebenverdienst erzielen. In allen anderen Fällen sind eine Umwidmung der benutzten Fläche in Zone für öffentliche Einrichtungen und ein Vertragsabkommen mit der zuständigen Gemeinde notwendig.
Mittelschule im 2. Bildungsweg
Auch weiterhin wird es möglich sein, einen Mittelschulabschluss im zweiten Bildungsweg zu erwerben. Unter den Voraussetzungen, dass sich mindestens 15 Personen zusammenfinden, diese einen Teil der Kosten selbst übernehmen und kein zusätzliches Lehrpersonal nötig ist, will die Landesverwaltung dieses Bildungsangebot auch im kommenden Herbst wieder finanzieren.
Rentenfonds: Beratungsaufträge vergeben
Die Alpi Sim AG aus Bozen und die Complementa-Investment Controlling AG im eidgenössischen St. Gallen werden die Landesverwaltung auch weiterhin in Sachen Rentenfonds beraten. Derzeit gelte es ein Kapital von 95 Millionen Euro möglichst fruchtbringend anzulegen, so Landeshauptmann Luis Durnwalder: „Mit der bisherigen Arbeit der Unternehmen sind wir zufrieden, während nahezu alle Anlagen in den vergangenen Jahren Verluste einfuhren, konnte der Rentenfonds-Anlagen ein Plus von 1,8 Prozent verzeichnen.“
Landesdienst: Freiberuflerzulagen
Der Landeshauptmann hatte es vorgegeben: Bis zu 1,8 Millionen würde die Landesregierung für die Auszahlung der so genannten Freiberuflerzulage im Jahr zur Verfügung stellen. Vor drei Jahren war der Betrag mit 1,5 Millionen Euro festgelegt worden. Mit mehr als dem Inflationsausgleich sei nicht zu rechnen, auch wenn die Gewerkschaften doppelt so hohe Forderungen gestellt hatten. Wie diese Gelder auf die einzelnen Abteilungen der Landesverwaltung aufgeteilt werden sollen, das hat die Landesregierung festgelegt. Demnach werden sich die verantwortlichen Techniker in der Abteilung Tiefbau 411.000 Euro teilen, jene der Abteilung Hochbau 307.000, der Abteilung Forstwirtschaft 266.000, der Abteilung Straßendienst 235.000 Euro und der Abteilung Wasserschutzbauten 195.000 Euro. Für die Anwälte im Landesdienst stehen 146.000 Euro zur Verfügung, 149.000 für die Techniker des Verkehrs- und Transportwesens. Geringer sind die Gesamtsummen, mit denen Führungskräfte des Brand- und Zivilschutzes, der Vermögensverwaltung, der Bereiche Wasser und Energie sowie der Umweltagentur ab 1. Januar 2003 rechnen können.
jw