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Gesundheit-Soziales-Arbeit-Chancengleichheit: Sammelgesetzentwurf genehmigt

Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung von dieser Woche (16. Februar) grünes Licht für das Sammelgesetz zu den Bereichen Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit gegeben. Dieses sieht eine Reihe von Neuerungen und Vereinfachungen vor, die etwa die Förderung der Jungärzte, die Spielsucht, die Anpassungen im Bereich Soziales und das Frauenförderungsgesetz umfassen.

Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit: Grünes Licht für den Sammelgesetzentwurf von Landesrätin Stocker

Der am Dienstag von der Landesregierung genehmigte Landesgesetzentwurf "Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit" sieht ein umfangreiches Paket an Neuerungen vor. "Das Sammelgesetz fasst gesetzliche Änderungen und Anpassungen zusammen, mit denen wir Jungärzte fördern und dem Ärztemangel begegnen wollen, aber auch die Maßnahmen gegen die Spielsucht ausweiten, Mukoviszidose-Patienten besser unterstützen, die Gesetzestexte zu den Sozialdiensten vereinheitlichen, Menschen mit Behinderungen bei den Arbeitsmöglichkeiten unterstützen und das Frauenförderungsgesetz anpassen wollen", fasst die zuständige Landesrätin Martha Stocker die inhaltlichen Schwerpunkte zusammen.

Für den Bereich Gesundheit gehört die Förderung von jungen Allgemeinmedizinern und Fachärzten zu den wichtigsten Bestimmungen des Sammelgesetzes: Durch eine Zusatzentschädigung soll ein Ansporn für Jungärzte geschaffen werden, eine Ausbildung in Südtirol zu absolvieren. Diese zusätzliche Entschädigung wird jenen Ärzten mit einem Ausbildungsplatz gewährt, die im Besitz des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises sind. Zudem sieht das Sammelgesetz die Möglichkeit von Teilzeit für auszubildende Fachärzte für einen Zeitraum von zwölf Monaten vor. "Damit kommen wir vor allem den Bedürfnissen vieler junger Ärztinnen zur Vereinbarung von Familie und Beruf entgegen", unterstreicht Landesrätin Stocker. Die fehlenden Stunden müssen für die Erreichung der Lernziele nachgeholt werden, sodass die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Eine Unterstützung wird auch für die Eröffnung von Praxen für Allgemeinmedizin vorgesehen: Das Land Südtirol und die Gemeinden können unentgeltlich Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die Landesregierung kann zudem den Umbau und die Ausstattung von Arztpraxen in unterversorgten und benachteiligten Gebieten Südtirols und die Gruppenmedizin fördern.

Für weitere fünf Jahre verlängert wird mit dem Sammelgesetz die Bestimmung, nach der Ärzte und sanitäre Führungskräfte zur Gewährleistung der Dienste auch ohne eine Facharztausbildung mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt werden können.

In Bezug auf die Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten hebt das von der Landesregierung behandelte Sammelgesetz das Verbot der Verabreichung und des Verkaufs von alkoholischen Getränken von bisher 16 auf 18 Jahre an. Zudem werden die sensiblen Orte für das Verbot von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten ausgeweitet: Das Verbot gilt zukünftig auch für das Aufstellen von Spielgeräten in Tabaktrafiken. Als sensibel werden dabei zusätzlich zu den bestehenden Zonen nicht nur schulische Einrichtungen, Jugendzentren und andere von Kindern und Jugendlichen besuchte Orte, sondern auch alle privaten und öffentlichen Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitsdienste eingestuft. In Gastbetrieben und Tabakläden gänzlich verboten werden Totems, die ein Einsteigen in virtuelle Pokerrooms ermöglichen.

Weitere Bestimmungen im Bereich der Gesundheit behandeln eine bessere Unterstützung von Mukoviszidose-Patienten, die Ausweitung der Monatsprämie als Anreiz für die Beschäftigungstherapie für von psychiatrischen Diensten betreute Menschen, die Vereinheitlichung der Rechtsmedizin im Sanitätsbetrieb, die Wohngemeinschaften für vom Zentrum für psychische Gesundheit betreuten Menschen sowie technische Anpassungen des Landesgesetzes zur Arzneimittelversorgung.

Für den Bereich Soziales hingegen bündelt das Sammelgesetz die aktuellen Bestimmungen zu den Sozialdiensten und schafft somit einen übersichtlicheren und vereinfachten Einheitstext. Weiters wird das Landesgesetz "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung" ergänzt, um vor allem Arbeitsmöglichkeiten zu unterstützen. "Arbeit ist auch für Menschen mit Behinderungen die Grundlage für ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Dieses Anliegen wollen wir noch stärker fördern", unterstreicht Landesrätin Stocker.

Angepasst wird auch das Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz: Dieses schreibt vor, dass die Bestellung von Gremien in der öffentlichen Verwaltung in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis erfolgen muss, das heißt dass jedes Geschlecht zumindest zu einem Drittel vertreten ist. Dabei sollen die Bestimmungen der vor kurzem mit einem Regionalgesetz eingeführten mathematischen Rundung auch im Gleichstellungsgesetz übernommen werden.  Das Sammelgesetz legt dabei fest, dass sowohl das wirkliche Mitglied als auch das Ersatzmitglied vom gleichen Geschlecht sein müssen. 

Am Montag, 29. Februar stellt Landesrätin Martha Stocker das Gesetz den Sozialpartnern, den Fachverbänden, den Berufskammern, den Fachgewerkschaften und den Patientenorganisationen, der Führungsspitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie den Bezirksgemeinschaften und dem Landesbeirat für Chancengleichheit vor.

 

mp

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