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Wohnbau: Notstandshilfe auch für Beschäftigte ohne Einkommen

Mit der Notstandshilfe im Bereich der Wohnbauförderung, genauer gesagt mit den Richtlinien für deren Gewährung, hat sich heute die Landesregierung befasst. Auf Vorschlag von LR Christian Tommasini hat sie sich für eine Ausweitung des Bezieherfelds ausgesprochen: Künftig soll diese Hilfe auch Beschäftigten krisengeschüttelter Betriebe zukommen, die seit mindestens drei Monaten kein Gehalt beziehen.

Zugang zur Notstandshilfe der Wohnbauförderung sollen künftig auch Beschäftigte von Krisenbetrieben erhalten, wenn sie seit mehr als drei Monaten keinen Lohn erhalten haben - Foto: LPA

Im Bereich der Wohnbauförderung sieht die Landesgesetzgebung für besondere soziale Härtefälle eine Notstandshilfe vor. Mit dieser Maßnahme soll Personen in Notlagen schnell und möglichst unbürokratisch geholfen werden. "Solche Situationen waren in der Vergangenheit beispielsweise der Tod des Familienvaters, der die nicht berufstätige Muter und Kinder zurückgelassen hat. Heute kann es hingegen der Verlust des Arbeitsplatzes sein", erklärte Landesrat Tommasini heute nach der Regierungssitzung. Es handelt sich dabei um Hilfestellungen in außerordentlichen Notfällen, in denen Sofortmaßnahmen notwendig sind. "Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise stellen uns vor neue Notlagen, die in den geltenden Bestimmungen zur Gewährung der Notstandshilfe nicht vorgesehen sind: Es geht um jene Beschäftigten, deren Lohn aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens nicht ausbezahlt wird, die aber nicht als arbeitslos sind", führte bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini aus.

Als Antwort auf diese Notlagen hat der Landesrat der Landesregierung vorgeschlagen, die Richtlinien für die Gewährung der Wohnbau-Notstandshilfe abzuändern. Und zwar sollen künftig auch Beschäftigte von Krisenbetrieben berücksichtigt werden, die seit mindestens drei Monaten keinen Lohn mehr bezogen haben. Die Landesregierung hat dem Vorschlag zugestimmt. "Damit schaffen wir die Möglichkeit, auch qualifizierten Arbeitern und Technikern vorübergehend unter die Arme zu greifen. Wir können sie und ihre Familien bei der Bewältigung der schon bestehenden wirtschaftlichen Probleme unterstützen und einem möglichen Verlust ihrer Wohnung entgegenwirken", so Landesrat Tommasini. Der Landesrat hatte bei einem Treffen mit der Belegschaft des Werkes Solland Silicon in Sinich angekündigt, er wolle alle möglichen Maßnahmen zur Unterstützung der Beschäftigten ausloten. Dieses Versprechen hat er nun eingelöst.

Im Rahmen der Wohnbau-Notstandshilfe kann das Land einen Schenkungsbeitrag oder bis zu drei gleichbleibende Jahresbeiträge gewähren. Sie kann unter der Voraussetzung zuerkannt werden, dass damit der Familie der dauerhafte Eigentum einer Wohnung gesichert werden kann. Die Notstandshilfe ist auf maximal zehn Prozent des Wohnungswertes begrenzt.

jw

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