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Nächste Jägerprüfung im Herbst
LPA - Die nächste Jägerprüfung findet im kommenden Oktober statt. In St. Lorenzen wird die praktische Prüfung am 14., 15. und 16. Oktober 2003 abgehalten; in Meran hingegen wird die Schießprüfung gemeinsam mit der mündlichen Prüfung vom 21. bis 24. Oktober sowie am 28. Oktober 2003 abgenommen. Die Zulassungsgesuche zur Prüfung können bis einschließlich 29. August 2003 beim Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen eingereicht werden. Der Schießstand von St. Lorenzen und jener von Meran stehen zu bestimmten Zeiten für das Übungsschießen zur Verfügung.
Der Termin für die nächste Jägerprüfung ist für den Oktober festgesetzt, teilt das Landesamt für Jagd und Fischerei mit. In St. Lorenzen findet am 14., 15. und 16. Oktober 2003 die praktische Prüfung statt. In Meran-Untermais hingegen wird die Schießprüfung gemeinsam mit der mündlichen Prüfung für sämtliche Kandidaten vom 21. bis 24. sowie am 28. Oktober 2003 abgenommen.Einreichetermin für die Zulassungsgesuche zur Jägerprüfung ist der 29. August 2003. Die Gesuche sind beim Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstraße 6, 39100 Bozen, einzureichen. Das Gesuch ist auf Stempelpapier zu 10,33 € zu verfassen, die Telefonnummer des Gesuchstellers ist anzugeben.
Dem Zulassungsgesuch ist - nur für jene Kandidaten, welche die Schießprüfung noch ablegen müssen - die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (versehen mit einer Stempelmarke zu 10,33 €) beizulegen, welche nicht vor dem 28. April 2003 ausgestellt sein darf. Außerdem muss jeder Antragsteller im Zulassungsgesuch seinen jeweiligen Wohnsitz erklären (im Amt für Jagd und Fischerei liegen geeignete Vordrucke auf) sowie angeben, an welchem Schießstand er die praktische Prüfung ablegen will. Falls das Zulassungsgesuch keine Angaben zum Schießstand enthält, wird der Kandidat einem der beiden Prüfungsorte zugeteilt. Zur Prüfung können nur Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr zugelassen werden.
Der Kandidat kann bei jeder Session zur praktischen Schießübung antreten. Die Jägerprüfung besteht aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Vor Zulassung zur praktischen Schießübung ist eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen.
Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht für den Jagdbefähigungsnachweis nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.
Für das Übungsschießen in St. Lorenzen steht ab 19. August 2003 der Schießstand von St. Lorenzen – Bahnhofstr. 1 (Tel. 0474/474278) - jeden Dienstag und Mittwoch von 18.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Für das Übungsschießen in Meran steht ab 4. Oktober der Schießstand von Meran – Katzensteinstr. 31 (Tel. 0473/237466) - jeden Samstag und Sonntag von 09.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 sowie jeden Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (ab 07. Oktober) jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Um zum Übungsschießen zugelassen zu werden, ist der Militärentlassungsschein (bei Angehörigen der Gerichtspolizei, der Carabinieri, Finanzwache, Staatspolizei und des Landesforstkorps, bei Offizieren und Unteroffizieren der Streitkräfte sowie bei Sonderwachorganen der entsprechende Ausweis bzw. das Dekret) und ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen und eine Kopie der - dem Zulassungsgesuch beizulegenden - ärztlichen Eignungsbescheinigung abzugeben.
Wer den Militärdienst nicht abgeleistet hat, muss hingegen den Mitgliedausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser Mitgliedsausweis kann auch beim St Lorenzner bzw. Meraner Schießstand beantragt werden. Den Bewerber wird der Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471-415175/415172.
lc