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Einrichtungen für Familien: Ansuchen um Beiträge bis 29. Februar

Körperschaften, die Dienste für Familien anbieten, Eltern-Kind-Zentren, Gemeinden, private Körperschaften und Unternehmen, die Angebote zur Stärkung der Familien bereitstellen oder Kleinkinderbetreuungsdienste führen, können innerhalb 29. Februar 2016 bei der Familienagentur des Landes um einen Beitrag ansuchen.

Durch die Geldmittel können alljährlich zahlreiche private und öffentliche Körperschaften mitfinanziert werden, die Dienste und Angebote für Familien bieten. Auch unterstützt das Land mit den Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung und für die Unternehmen, die eine Kleinkinderbetreuung anbieten, Familien mit Kindern, die den Spagat zwischen Familie und Beruf meistern.

Bis zum 29. Februar können Körperschaften, die in den Bereichen Tagesmütterdienst, Kindertagesstätten, betriebliche Kindertagesstätten, Familienbildung, Familienmediation, Männerinitiativen, Eltern-Kind-Zentren und Spielgruppen tätig sind, um einen Beitrag für die laufenden Ausgaben ansuchen. Für einige Bereiche sieht das Land zudem Zuschüsse für Projekte und Investionen zugunsten der Familien vor. Ein besonderes Augenmerk soll dieses Jahr auf Initiativen und Angebote zur Stärkung der Kommunikation und der Beziehung innerhalb der Familie gelegt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Familienagentur unter http://www.provinz.bz.it/familie.

 

rm

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