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Förderung des forstlichen Maschinenparks: Gesuche bis 31. März

Seilwinden, Holzkräne, Holzerntemaschinen: Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum werden Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft und in der Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert. Gesuche um Förderbeiträge können ab nächster Woche eingereicht werden.

Waldeigentümer und Schlägerungsunternehmen können ab 15. Februar um Förderbeiträge für den forstlichen Maschinenpark ansuchen.

Die Modernisierung des Maschinenparks für eine effizientere, rationellere und nachhaltigere Holzernte und Erstverarbeitung des Holzes, eine Steigerung der Produktivität und der Arbeitssicherheit sowie die Förderung von boden- und ressourcenschonenden Produktionsverfahren für das Waldökosystem: Das sind die Ziele dieser Maßnahme, mit der für das laufende Jahr eine Million Euro ausgeschüttet wird. Um Förderbeiträge ansuchen können sowohl Waldeigentümer (Privatpersonen, Interessentschaften, Gemeinden, Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte), die in der Handelskammer als "landwirtschaftliche Unternehmen" eingetragen sind und Eigentümer von mindestens einem Hektar Wald zum Kauf einer Seilwinde oder Zange und fünf Hektar für einen hydraulischen Holzkran, als auch Schlägerungsunternehmen (Kleinunternehmer), die in der Handelskammer eingetragen sind.

Gefördert wird nur der Ankauf von neuen Maschinen. Die zur Finanzierung zugelassenen Mindestkosten pro Maschine betragen bei Waldeigentümern 2500 Euro (ohne Mehrwertsteuer), die zugelassenen Höchstkosten 30.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer); bei den Schlägerungsunternehmen betragen die zugelassenen Mindestkosten pro Maschine 5000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), die zugelassenen Höchstkosten 200.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Nicht unterstützt werden für Waldeigentümer: Forsttraktoren, Anhänger, Entrindungsmaschinen, Maschinen zur Erzeugung von Hackschnitzel und kombinierte Holzerntemaschinen (Prozessor und Harvester) sowie Seilkräne; für Schlägerungsunternehmen nicht gefördert werden Erdbewegungsmaschinen und Lastwagen.

Gesuche können ab Montag, dem 15. Februar, bis Mittwoch, dem 31. März, eingereicht werden - es gilt das Datum des Poststempels. Vor und nach dem Termin eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Das mit allen erforderlichen Daten ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Ansuchen samt Dokumenten kann direkt mit der Post, über die zuständigen Forstämter, über den Bauernbund und im Amt für Bergwirtschaft, Brennerstraße 6, 39100 Bozen eingereicht werden.

Vorrang haben Investitionen, welche die ökologischen Aspekte und die Nachhaltigkeit für die Umwelt der forstlichen Tätigkeit im Berggebiet oder die Jungunternehmer begünstigen. Die Rangliste der Projekte wird nach Kriterien festgelegt, unter denen sich etwa der Status als Jungunternehmer oder die Teilnahme an einem Waldarbeitergrundkurs befinden. Damit ein Projekt gefördert werden kann, müssen mindestens fünf Punkte erreicht werden. Die Rangordnung wird nach den festgelegten Auswahlkriterien erstellt und den Gesuchstellern samt dem Antrag um Auszahlung zugestellt.

Auskünfte erteilen die Sachbearbeiterinnen im Landesamt für Bergwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen: Annamaria Pernstich, Telefon 0471 41 5308, E-Mail annamaria.pernstich@provinz.bz.it und Elisabeth Webhofer, Telefon 0471 41 5316, E-Mail elisabeth.webhofer@provinz.bz.it; Bürozeiten: von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Weitere Informationen und Formulare finden sich auf der Homepage http://www.provinz.bz.it/forst unter Beiträge - Untermaßnahme 8.6 - Förderung für Investionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in der Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.

mac

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