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Schutzhütten: Alle bis auf eine wieder in der Hand der bisherigen Betreiber

Termingerecht wurde das Ausschreibungsverfahren für die Nutzung von 20 der landeseigenen Schutzhütten am 29. Jänner beendet. Bis auf die Berglhütte wurde für alle ausgeschrieben Hütten der Zuschlag erteilt, wobei die bisherigen Betreiber den Zuschlag erhielten. Die Schutzhütten seien Teil der Südtirol-Marke, weshalb eine hochwertige und qualitätvolle Führung wichtig sei, so LH Arno Kompatscher.

Die landeseigenen Schutzhütten werden auch in den kommenden Jahren fast ausnahmslos von den bisherigen Betreiber geführt, im Bild das Becherhaus

Das  Land hat als Eigentümer die Nutzungskonzession für 21 Schutzhütten öffentlich ausgeschrieben. Für 20 Schutzhütten wurde nun die Nutzungskonzession vorerst für drei Jahre vergeben, wobei dieser Zeitraum um weitere drei Jahre verlängert werden kann, um Planung und Investitionen möglich zu machen.

Wie Landeshauptmann Kompatscher erklärt, war die Ausschreibung in 21 Lose unterteilt, eines für jede einzelne Schutzhütte. „Auf diese Weise war es möglich, nicht nur die Standardkriterien, sondern auch die Besonderheiten jeder einzelnen Hütte zu berücksichtigen“, so Kompatscher. „Die Schutzhütten sollen hochwertig und qualitätvoll geführt werden, denn sie sind Aushängeschilder für Südtirol und tragen dazu bei, die Marke Südtirol bekannt zu machen und zu stärken, deshalb haben wir großes Augenmerk auf Qualitätskriterien gelegt “, unterstreicht der Landeshauptmann. Kompatscher betonte zudem, dass der Ausschreibungsmodus gemeinsam mit den Alpenvereinen AVS und CAI ausgearbeitet wurde.

„So konnten auch die Erfahrung in der Führung von Schutzhütten oder Ortskenntnisse, alpines Wissen, handwerkliche Fertigkeiten und Erste-Hilfe-Kenntnisse berücksichtigt werden“, sagt der für das Vermögen des Landes zuständige Landesrat Florian Mussner.

Als jährliche Mindesteinnahme für die Verpachtung aller 21 Schutzhütten wurden von der Landesregierung insgesamt 218.000 Euro festgesetzt. Der Pachtzins ist allerdings von Schutzhütte zu Schutzhütte unterschiedlich und errechnet sich aus der Lage, den Besucherzahlen, der Größe der Schutzhütte, der Bettenanzahl und der Erreichbarkeit.

Bei den 20 Schutzhütten, für die nun die Nutzungskonzessionen wieder an den bisherigen Betreiber vergeben wurden, handelt es sich um die Becherhütte (Ridnaun), die Birnlückenhütten (Prettau), die Chemnitzer Hütte (Lappach), die Düsseldorfer Hütte (Stilfs), die Flaggerschartenhütte (Vahrn), die Grasleitenhütte (Tiers), die Kölner Hütte (Welschnofen), die Langkofelhütte (St. Christina), die Lenkjöchlhütte (Prettau), die Lodnerhütte (Partschins), die Müllerhütte (Ridnaun), die Payerhütte (Stilfs), die Regensburger Hütte (St. Christina), die Schaubachhütte (Stilfs), die Schlüterhütte (Villnöß), die Schwarzensteinhütte (St. Johann), die Teplitzer Hütte (Ridnaun), die Weißkugelhütte (Langtaufers), die Zufallhütte (Martell) und die Zwickauer Hütte (Platt, Passeier). Nicht ausgeschrieben waren die Konzessionen für die Edelrauthütte, Stettiner Hütte, Zsigmondyhütte, Grohmann Hütte und Kasseler Hütte.

Das Ausschreibungsverfahren wurde am Freitag 29. Jänner termingerecht abgeschlossen. Für alle Hütten bis auf die Berglhütte wurde der Zuschlag erteilt. Der einzige Bewerber für die Berglhütte konnte wegen fehlender Unterlagen von der Kommission nicht zugelassen werden. Die Führung dieser Hütte soll nun mit einem nachträglichen Auswahlverfahren vergeben werden, das voraussichtlich  innerhalb März erfolgt.

Für die Führung von drei Hütten gab es mehrere Bewerber, wobei die aktuellen Betreiber den Zuschlag erhielten. Die Zuschlagsempfänger bekommen nun  in der gesetzlichen Frist eine entsprechende offizielle Mitteilung.

SAN

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