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Fahrplan für Gesetzesinitiativen 2016

Ein dichtes gesetzgeberisches Programm hat die Landesregierung für 2016: Eine Reihe von Gesetzentwürfen will sie bis Jahresende auf den Weg bringen. Es geht dabei um Überarbeitungen, aber auch um neue Gesetzesinitiativen. „Wir haben uns in Abstimmung mit dem Gesetzgebungsamt einen Fahrplan gegeben, um unsere Gesetzesinitiativen koordiniert weiterzubringen", so Landeshauptmann Kompatscher.

Eine Reihe von Gesetzesmaßnahmen will die Landesregierung im laufenden Jahr 2016 auf den Weg bringen. Ein Großteil dieser Gesetze sollte noch in der ersten Jahreshälfte an den Landtag weitergeleitet und könnte somit noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Die Liste an Gesetzesinitiativen umfasst so grundlegende Rechtssetzungsmaßnahmen wie das neue Gesetz zu Raum und Landschaft, ein eigenes Breitbandgesetz, die neue Handelsordnung und die Neuordnung der Tourismusorganisationen. Bereits angelaufen ist auch der Beteiligungsprozess zur Reform des Landesgesetzes Nr. 7 aus dem Jahr 2001, das den Landesgesundheitsdienst regelt. „Wir möchten unsere Gesetzesinitiativen koordiniert, in einem angemessenen Zeitrahmen und in enger Zusammenarbeit mit dem Landtag weiterbringen“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Zeitplan solle für alle am Prozess Beteiligten eine Orientierungshilfe sein und die Arbeit der Gesetzgebungsausschüsse und des Landtags erleichtern.

Ändern will die Landesregierung eine Reihe geltender Gesetze, vom Schulfürsorge-, dem Hochschulbildungs- und dem Weiterbildungsgesetz über das Vermögens- und Enteignungsgesetz bis hin zum Wohnbauförderungsgesetz. Grundlegend überarbeitet werden sollen auch das Museumsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.  

„Hinzu kommen natürlich die Haushalts- und Finanzgesetze, also jenes für den Nachtragshaushalt, den wir im Mai vorlegen wollen, und den Haushaltsentwurf 2017, den wir nach Möglichkeit schon im Oktober verabschieden möchten“, so der Landeshauptmann. Auch einige verwaltungstechnische Gesetzesmaßnahmen stehen auf der To-Do-Liste der Landesregierung, so will sie einen Gesetzentwurf zur Wirksamkeitsprüfung vorlegen und das Gesetz über die Führungsstruktur der Landesverwaltung novellieren.

jw

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