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Für Gaststätten in Brixens Altstadt gilt 01.00 Uhr als Sperrstunde

LPA - Die Gaststätten in Brixens Altstadt müssen um 01.00 Uhr schließen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes hat entsprechende Verordnungen des Landeshauptmannes als rechtmäßig befunden. Die Betreiber des Lokals CremCaramel, die die Verordnung angefochten hatten, wurden nun verwarnt und zur Einhaltung der Sperrstunde aufgefordert.

Für die Gastbetriebe in Brixens Altstadt gilt die vor einem Jahr festgelegte Sperrstunde. Der Landeshauptmann hatte am 15. Juli 2002 verfügt, dass die Lokale im Zentrum von Brixen um 01.00 Uhr schließen müssen. Grund dafür waren die zahlreichen Klagen über nächtliche Ruhestörungen, die bei den zuständigen Behörden eingegangen waren. Die Verordnung war von den Betreibern des Tanzlokales "CremCaramel" angefochten und in der Folge zeitweise außer Kraft gesetzt worden. Ende Juni hat nun das Verwaltungsgericht die Verordnung als rechtmäßig befunden, womit sie ihre volle Rechtswirksamkeit wieder erhält.

Der Landeshauptmann hat daher in der vergangenen Woche über das Landesamt für Verwaltungspolizei die Zustellung des Urteils durch das Polizeikommissariat von Brixen verfügt und gleichzeitig die Lokalbetreiber verwarnt und zur sofortigen Einhaltung der Sperrstunde aufgefordert.

In der nunmehr ein Jahr alten Verordnung heißt es wörtlich: "Die Verabreichung von Speisen und Getränken sowie die Musikdarbietungen oder jede andere Unterhaltungsdarbietung müssen in den Gaststätten der Altstadt von Brixen um 01.00 Uhr eingestellt werden. Um 01.30 Uhr müssen die Gäste das Lokal verlassen haben". Die Sperrstunde war neu festgelegt worden, nachdem in der Altstadt von Brixen wohnende Bürger gehäuft über Ruhestörungen geklagt und auch die in der Folge beschlossenen Maßnahmen zur akustischen Abschirmung nicht gegriffen hatten. Durch die Sperrstunde soll das Grundrecht der Bürger auf Gesundheit (das den nächtlichen Schlaf mit beinhalten) garantiert werden. Landesweit gilt 01.00 Uhr als Sperrstunde. Für einzelne Betriebe gibt es Ausnahmeregelungen. So galt beispielsweise für das Lokal "CremCaramel" in der Bäckergasse 2 in Brixen zunächst 03.00 Uhr als Sperrzeit, die von der Gemeinde dann um eine Stunde vorverlegt wurde. (Autor: jw)

jw

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