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Schutzmarke Südtirol gründet auf Gesetz und Registrierung

LPA - Der Direktor der Landesabteilung Tourismus, Handel und Dienstleistungen, Florian Zerzer, nimmt Stellung zur Wiederholung einer Landtagsanfrage über die Rechtmäßigkeit der Südtiroler Schutzmarke, die in diesen Tagen nochmals ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt wurde. Die Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Schutzmarke seien unbegründet, so Zerzer.

„Die Südtiroler Schutzmarke fußt auf dem Landesgesetz vom 22. Oktober 1976, Nr. 44. Die Schutzmarke wurde im Jahr 1977 in Italien und international registriert. Diese Registrierung wurde normkonform periodisch erneuert und ist die Rechtsgrundlage für das ideelle Eigentum des Landes an der Schutzmarke Südtirol“, erklärt Zerzer. In der vor kurzem gestellten Landtagsanfrage geht es um die Existenz des Dekretes, das zum Gesetz erlassen worden ist. „Bereits in der drei Jahre zurückliegenden Beantwortung einer gleich lautenden Landtagsanfrage hat der damalige Amtsdirektor Saverio Ferretti bestätigt, dass das Dekret des Landeshauptmannes (Silvius Magnago) nach einem Vierteljahrhundert in den Archiven nicht mehr auffindbar war“, so Zerzer. „Zumal aber das Dekret keine Relevanz für die Gültigkeit und den Rechtsbestand der Schutzmarke Südtirol hat, sind Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Schutzmarke unbegründet“ betont der Direktor der Landesabteilung Tourismus, Handel und Dienstleistungen.

SAN

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