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Pflanzung von Rebflächen: Neuerungen und Termine

Anfang dieses Jahres ist die Pflanzregelung der neuen Weinmarktordnung in Kraft getreten; seither ist definitiv der Kauf und Verkauf bzw. der Handel von Pflanzrechten nicht mehr möglich. Noch vor dem 1. Jänner erworbene gültige und registrierte Pflanzrechte können aber innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in Pflanzgenehmigungen umgewandelt und nur im eigenen Betrieb verwendet werden.

Auf staatlicher Ebene sind die entsprechenden Bestimmungen zur Pflanzregelung mit Ministerialdekret vom 15. Dezember vergangenen Jahres genehmigt worden, teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit. Dabei sind folgende Termine zu beachten:

Für Neupflanzungen, die im Frühjahr des laufenden Jahres 2016 verwirklicht werden, müssen die registrierten Verträge für die vor dem 1. Jänner 2016 erworbenen und registrierten Pflanzrechte innerhalb 31. Jänner 2016 dem Amt für Obst- und Weinbau vorgelegt werden. Widerrechtliche Pflanzungen unterliegen der Rodungspflicht.

Für Neupflanzungen, die im Frühjahr kommenden Jahres 2017 verwirklicht werden, können Anträge um eine unentgeltliche Zuweisung aus dem nationalen Topf innerhalb 15. März 2016 beim Amt für Obst- und Weinbau gestellt werden.

Die vor dem 1. Jänner 2016 erworbenen und registrierten Pflanzrechte, die nicht für die Neupflanzungen 2016 verwendet werden, müssen für die Beibehaltung ihrer Gültigkeit innerhalb 1. März 2016 in das nationale Informatiksystem (sistema informativo agricolo nazionale SIAN) eingetragen sein. Dafür müssen die Landwirte eine Kopie aller erworbenen Pflanzrechte oder des registrierten Vertrages zur Übertragung des Pflanzrechtes beim Amt für Obst- und Weinbau ebenfalls innerhalb 15. Februar 2016 abgeben.

Der Weingarten darf erst nach Erteilung der Genehmigung ausgepflanzt werden, und die Anpflanzung muss innerhalb dreier Kalenderjahre ab Erteilung abgeschlossen sein. Wird der Weingarten nicht innerhalb der mitgeteilten Frist vollständig ausgepflanzt, so wird eine Verwaltungssanktion verhängt.

Weitere Informationen sind im Amt für Obst- und Weinbau im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen unter den Telefonnummern 0471 415056 und 0471 415048 erhältlich.

mac

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