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Beiträge für Organisationen im Gesundheitsbereich nun auch online möglich

Alle Vereine, Verbände und Stiftungen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und um einen Beitrag für die ordentliche Tätigkeit oder für Gesundheitserziehungsprojekte ansuchen wollen, haben ab sofort die Möglichkeit, Gesuche auch online einzureichen. Die entsprechende Schulung zur digitalen Gesuchseinreichung für die Vertreter von Vereinen und Verbänden wurde bereits im November 2015 abgehalten.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Übermittlung über das eGovernment Portal ist kostenlos, sie kann bequem von zu Hause aus oder vom Sitz des Vereines auch außerhalb der Bürozeiten erfolgen und bietet dem Bürger zusätzliche Sicherheit, da die Übermittlung umgehend bestätigt wird. Dieser neue Online-Dienst kann nun von allen Vereinen, Verbänden und Stiftungen in Anspruch genommen werden, die im Gesundheitsbereich tätig sind und um einen Beitrag für die ordentliche Tätigkeit oder für Gesundheitserziehungsprojekte ansuchen möchten.

Um die Vorteile der Online-Übermittlung über das eGovernment Portal nutzen zu können, braucht es eine aktivierte Gesundheitskarte bzw. Bürgerkarte Südtirol oder ein zertifiziertes E-Gov-Account bestehend aus Benutzername und Passwort.  Für die Aktivierung der Gesundheitskarte oder des zertifizierten E-Gov-Accounts kann sich der gesetzliche Vertreter des Vereins an die Gemeinde wenden. Die Aktivierung der Bürgerkarte ist eine einmalige Angelegenheit und die Karte oder der Account können später für die Inanspruchnahme weiterer Dienste aller öffentlichen Verwaltungen eingesetzt werden (z.B. Mod. 730, NISF, Gemeinde usw.).

"Wir unterstützen es sehr, dass die Online-Dienste in den verschiedenen Bereichen von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, denn damit entfallen zeitaufwändige Wege. Für die Organisationen ermöglichen diese neuen Dienste einen deutlichen Abbau an bürokratischem Aufwand", betont Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Beitragsansuchen für die ordentliche Tätigkeit von Vereinen, Verbänden und Stiftungen im Gesundheitsbereich und für  Gesundheitserziehungsprojekte werden natürlich weiterhin auch auf traditionellem Wege entgegengenommen. Nähere Auskünfte erteilt das Landesamt für Krankenhäuser (Tel. 0471/ 41 80 50).

LPA

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