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Befähigungsprüfung für Arbeitsrechtsberater

LPA - Die Gesuche um Zulassung zur Staatsprüfung für Arbeitsrechtsberater können bis zum 31. Juli 2003 beim Arbeitsinspektorat in der Landesabteilung Arbeit in Bozen eingereicht werden. Dort werden auch weitere Informationen über die Befähigungsprüfung für Arbeitsrechtsberater erteilt.

An der Prüfung für Arbeitsrechtsberater können Anwärter teilnehmen, die im Besitze bestimmter Maturazeugnisse oder Doktorate sind und das vorgesehene Praktikum absolviert haben. Die schriftlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesabteilung Arbeit in Bozen statt, und zwar einheitlich auf dem gesamten Staatsgebiet am 12. und 13. November 2003. Im vergangenen Jahr haben von den 14 angetretenen Kandidaten lediglich zwei die Prüfung bestanden.
Die Arbeitsrechtsberater können die Arbeitgeber und Unternehmen in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechtes vertreten und für sie die arbeitsrechtlichen Obliegenheiten vornehmen.
Die Gesuche um Zulassung zur Staatsprüfung für Arbeitsrechtsberater können bis zum 31. Juli 2003 beim Arbeitsinspektorat in der Landesabteilung Arbeit, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, in Bozen eingereicht werden. Dort werden auch weitere Informationen über die Befähigungsprüfung für Arbeitsrechtsberater erteilt (Telefonnummer: 0471 412750).

SAN

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