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Jahreswechsel: Feuerwerke nur mit Ermächtigung und äußerster Vorsicht

In Südtirol herrscht weiter höchste Waldbrandgefahr. Für alle zum Jahreswechsel geplanten Feuerwerke braucht es eine Ermächtigung des zuständigen Bürgermeisters. LR Arnold Schuler appelliert an die Bürgermeister bei Ermächtigungen von Feuerwerken sorgfältig zu sein und an die Bürger mit Feuer und Feuerwerken mit großer Vorsicht umzugehen. Der Landesforstdienst verstärkt den Bereitschaftsdienst.

Auf Grund der extremen Trockenheit in den vergangenen Wochen herrscht in Südtirol nach wie vor höchste Waldbrandgefahr. Im Hinblick auf den Jahreswechsel weist der Landesforstdienst daher mit Nachdruck auf besondere Vorsichtsmaßnahmen hin. „Es ist ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen“, sagt Florian Blaas, Direktor des Landesamt für Forstverwaltung. Feuerwerke jeglicher Art sind laut Blaas von den gebietsmäßig zuständigen Bürgermeistern zu ermächtigen.

Der Landesforstdienst macht darauf aufmerksam, dass bei Schadensfällen in Folge von Bränden neben empfindlichen Verwaltungsstrafen bis zu 3000 Euro auch drastische strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Darüber hinaus haftet jeder einzelne Verursacher eines Brandes zivilrechtlich für den entstandenen Vermögensschaden.

Landesrat Arnold Schuler appelliert an die Bürgermeister bei der Ermächtigung von Feuerwerken sehr sorgfältig vorzugehen und an die Bürger mit Feuer und Feuerwerken mit großer Umsicht umzugehen.

Der Landesforstdienst wird einen verstärkten Bereitschaftsdienst mit erhöhter Aufsicht durchführen.

SAN

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