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Neue Vorgaben für Modernisierungsschub in Landesverwaltung

Mit einfacheren und schnelleren Verwaltensverfahren, klaren Ansprechpartnern und mehr Transparenz können Bürger und Unternehmen in Zukunft rechnen. Die Voraussetzungen hierfür werden mit dem neuen Gesetzesentwurf zur offenen Verwaltung geschaffen, der heute (23.12.) von Landesrätin Waltraud Deeg vorgestellt wurde.

Hanspeter Staffler und LRin Deeg stellten heute den Gesetzesentwurf zur offenen Verwaltung vor./Foto LPA rm

Der Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Anpassung des bestehenden Landesgesetztes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 über die Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen an die Vorgaben des Staates und der Europäischen Union vor. Die Überarbeitung des über 20 Jahre alten Gesetzestextes sei längst notwendig, sagte Landesrätin Deeg heute (23.12.) bei der Vorstellung der wichtigsten Neuerungen. "Mit den gesetzlichen Bestimmungen allein ist es aber nicht getan, wesentlich sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Landesrätin Deeg. Von einem "Meilenstein in der Beziehung zwischen Bürgern und Landesverwaltung" sprach der Generaldirektor der Landes, Hanspeter Staffler: "Die Zusammenführung von landesweiten, gesamtstaatlichen Normen und EU-Gesetzen führt zu einem  Modernisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung und die neue gesetzliche Regelung ist auch eine tragende Säule im Prozess der Verwaltungsinnovation 2018."

Erarbeitet wurde der Gesetzesentwurf, der gestern (22.12.) von der Landesregierung genehmigt wurde, von einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landesamtes für Rechtsangelegenheiten, der Anwaltschaft des Landes und des Organisationsamtes. Er sieht zahlreiche Neuerungen vor, welche die Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, Transparenz, Unparteilichkeit und Nachvollziehbarkeit garantieren sowie die Qualität und Effizienz der Dienste steigern sollen. Wichtiges Hilfsmittel dabei sind die digitalen Technologien.

"Der neue Gesetzestext geht von dem Grundsatz aus, dass die Verwaltung im Dienst der Bürger steht und nicht umgekehrt", unterstrich Landesrätin Deeg. Wo immer möglich werden die bürokratischen Auflagen verringert und es wird vorgesehen, dass die Verwaltung selbst Daten und Dokumente einholt, anstatt diese von den Antragstellern einzufordern. Zudem soll die Möglichkeit für Eigenerklärungen ausgedehnt werden. Zu mehr Klarheit und Bürgernähe führt auch der Vorschlag, einen einzigen Verantwortlichen für Verfahren zu ernennen, an denen mehrere Abteilungen beteiligt seien. Neu ist ebenso die Vorgabe, Verwaltungsakte in einfacher Sprache zu verfassen. Ein wichtiger Durchbruch werde laut Landesrätin Deeg auch mit der Einführung einer einheitlichen Frist von 30 Tagen für die Abwicklung aller Verwaltungsverfahren erzielt, die bis auf wenigen spezifischen Ausnahmen gelten solle. "Das bedeutet nicht nur kürzere Bearbeitungszeiten, sondern vor allem Sicherheit für die Betroffenen: Sowohl Antragsteller als auch die Bearbeitenden wissen künftig genau, bis wann das Verfahren abgeschlossen werden muss", so Deeg.

Dabei spielt die Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Rolle. So soll beispielsweise die Korrespondenz  künftig vermehrt auf dem digitalen Weg abgewickelt werden, Alternativen wie die klassische Postzustellung bleiben im Bedarfsfall aber dennoch erhalten. Des Weiteren soll die Offenlegung von Verwaltungsdaten in Form von Open Data standardmäßig erfolgen. Landesrätin Deeg verwies in diesem Zusammenhang auch auf den geplanten Ankauf einer modernen EIM (Enterprise Information Management)-Plattform für die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie auf den im Sommer eingesetzten behörden- und bereichsübergreifenden Steuerungsausschusses (IT-Governance Board), welcher derzeit an einem Dreijahresplan zur einheitlichen Entwicklung des öffentlichen IT-Bereichs arbeitet.

Bis Mitte Jänner werden nun noch Anregungen aus den verschiedenen Landesressorts zum neuen Gesetzesentwurf eingeholt. Danach geht der Ball an den Landtag.

 

rm

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