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Kinder- und Jugendschutz: Fremdunterbringung keine leichte Entscheidung

Der Schutz von Kindern ist in erster Linie Aufgabe der Familie. Können die Eltern diesem Auftrag jedoch nicht gerecht werden, springen die Behörden ein, um das Kindeswohl zu wahren. "Die Entscheidung, ein Kind aus einer Familie zu nehmen, wird dabei im engen Netzwerk von verschiedenen Fachdiensten und Fachkräften gefällt – und ist nie eine leichte", erklärt Landesrätin Martha Stocker.

Das Aufwachsen von Kindern in einem geschützten Umfeld ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, aber nachgeordnet auch der Gesellschaft und des Staates. Können Eltern ihrem Auftrag nicht gerecht werden, springen die Behörden ein. Der Kinder- und Jugendschutz ist dabei stets bemüht, durch geeignete unterstützende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein Kind in der eigenen Familie aufwachsen kann. "Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung ist dabei die letzte Möglichkeit, einem Kind Schutz zu bieten und den Eltern die notwendige Zeit zu geben, um die schwierige Situation in der Familie zu bewältigen", erklärt Landesrätin Stocker. Die Gründe für solche Situationen seien vielfältig: eine schwierige Kindheit der Eltern, Abhängigkeitserkrankungen, Arbeitslosigkeit, Trennung, psychische Erkrankungen, Beziehungsprobleme. "Die Angebote einer regelmäßigen Begleitung und Beratung der Familie ist dabei nicht immer ausreichend, oft wird auch die gebotene Unterstützung abgelehnt oder nicht in Anspruch genommen", berichtet die Direktorin des Landesamtes für Kinder- und Jugendschutz und Inklusion Petra Frei. "Kommt es zu Risikosituationen, die das Wohl des Kindes unmittelbar gefährden, kann eine Entscheidung des Jugendgerichtes zur zeitweiligen Unterbringung außerhalb der Familie daher die letzte Möglichkeit sein, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten." Dabei seien die Sozialdienste stets der Kritik der Öffentlichkeit ausgesetzt, falsch zu handeln – wenn sie einschreiten, aber auch wenn sie nicht tätig werden und sich eine Situation später als kritisch herausstellt.

Bevor es jedoch zu einer Fremdunterbringung kommt, muss die Familiensituation eingehend abgeklärt werden. "Einer solchen schwerwiegenden Entscheidung liegen Einschätzungen von verschiedenen Behörden und Stellen zugrunde, die sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind", unterstreicht Frei. Von den 101.097 Minderjährigen in Südtirol werden 3854 von den Sozialdiensten begleitet. Nur in 6,9 Prozent der begleiteten Situationen wird das Kind zeitweilig in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung untergebracht (Stand zum 31.12.2014). Die zuständigen Sozialdienste können dabei aus Datenschutzgründen nicht auf konkrete Fälle eingehen und zu einzelnen Situationen Stellung nehmen, um das Wohl der Kinder nicht zu gefährden. "Gerade deshalb ist es wichtig, mit diesem Thema sehr vorsichtig und sensibel umzugehen", appelliert Frei.

 

mp

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