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Beschlüsse der Landesregierung vom 23. Juni 2003

LPA - Eine ganze Reihe von Beschlüssen hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen Montag, 23. Juni 2003, in Bozen gefasst. Die Palette der Beschlüsse, die Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung vorstellte, reicht von der Aufsicht im Nationalpark bis hin zur Raumordnung.

3,14 Millionen Euro für Schulbauten in 15 Gemeinden

Mit 3,14 Millionen Euro hat die Landesregierung heute das Jahresprogramm für die Finanzierung der Schulbauten abgesegnet. In den Grund- und Mittelschulen von 15 Gemeinden (siehe Liste im Anhang), für die das Geld vorgesehen ist, werden vorwiegen Anpassungsarbeiten durchgeführt. Der größte Betrag wird mit 441.000 Euro für den Umbau der Grundschule in St. Johann in Ahrn genutzt.

8,402 Millionen Euro für Haushalt der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste

Genehmigt hat die Landesregierung heute auch den Haushaltsvoranschlag des Sonderbetriebs für die Feuerwehr- und Zivilschutzdienste für das Jahr 2003. Insgesamt bekommen diese Dienste den Betrag von 8,402 Millionen Euro. „Damit finanziert der Sonderbetrieb seine Fahrzeuge, die Pensionen der Mitarbeiter, eventuelle Abgaben bei Unfällen sowie die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter“, begründete Landeshauptmann Durnwalder, die Höhe der Summe.

20 Förster machen Aufsicht im Nationalpark

Über die Aufsicht im Nationalpark Stilfser Joch hat die Landesregierung heute ebenfalls diskutiert. Das Land will für die Aufsicht aufkommen und zwar dadurch, dass 20 Förster ein Jahr lang für den Aufsichtsdienst zur Verfügung gestellt werden. In den vergangenen Jahren waren es nur 15 Förster. Auch die Lombardei und die Provinz Trient stellen den entsprechenden Forstkorps zur Verfügung. „Wir müssen allerdings mit den zuständigen Gremien über das Mitspracherecht, die Abgrenzung und die Wildkontrollen verhandeln“, sagte der Landeshauptmann. Er selbst hat in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen in Rom geführt. Laut Durnwalder wird in den nächsten Monaten die Zoneneinteilung bzw. Abgrenzung des Parks vorgenommen.

7,667 Millionen Euro für Aus- und Weiterbildungsprojekte

7,667 Millionen Euro hat die Landesregierung heute für 68 Aus- und Weiterbildungsprojekte aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. Für die ESF-Projekte stehen dem Land für den Zeitraum von 2000 bis 2006 insgesamt 175 Millionen Euro zur Verfügung.

Übertragung des Katasters an das Land

Entwarnung gab Landeshauptmann Durnwalder, was die Anwendung des Gesetzes über die Übertragung der Kompetenzen von den Regionen an die Länder Südtirol und Trentino

anbelangt. Die Landesregierung hat inzwischen die Protokollniederschrift über die entsprechende Regierungssitzung erhalten und heute ausführlich über die Gesetzesanwendung gesprochen. Aus der Niederschrift geht hervor, dass vom Regionalgesetz lediglich jener Passus angefochten wurde, der vorsieht, das Kataster nicht mit 1. Februar sondern erst im September 2004 an die Länder zu übertragen. Die Durchführungsbestimmungen sehen vor, dass diese Übertragung zugleich mit der Übertragung des Grundbauchs erfolgen muss, so die Begründung dazu. Das Grundbuch geht mit 1. Februar an das Land über. „Sollten wir Unrecht bekommen, dann wird das Kataster auch mit 1. Februar, also sogar etwas früher übertragen – das wäre sicherlich im Interesse des Landes“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. „Wir glauben nicht, dass ein neues Gesetz notwendig ist - abgeändert werden müßte nur der Termin“, erklärte Durnwalder.

Schlamperei auf öffentlichen Baustellen wird nicht geduldet

Die vor einigen Tagen eingestürzte Gipsdecke in der Parkgarage unter der Dreifachturnhalle in Brixen war heute auch Thema der Landesregierungssitzung. „Die für die Bauaufsicht und für die Kollaudierung verantwortlichen Techniker und das ausführende Bauunternehmen belangt werden“, erklärte der Landeshauptmann. Das Land dulde keine Nachlässigkeiten bei den Bauarbeiten im Bereich der öffentlichen Bauten, betonte er. Unfälle wie jener in Brixen entstehen durch nicht unzureichende Beaufsichtigung und nicht fachgerechte Arbeit der Bauunternehmen. „Die öffentliche Hand kann hier nicht zur Verantwortung gezogen werden“, betonte Durnwalder, „vielmehr die zuständigen Techniker und die Baufirma“.

Das Argument, nur einheimische Baufirmen wurden Bauaufträge zuverlässig durchführen, welches von einigen Handwerkervertretern ins Feld geführt wurde, könne nicht gelten, sagte der Landeshauptmann. Das Land wird die öffentlichen Arbeiten weiterhin ausschreiben müssen. Die Landesregierung setzt sich jedoch nach wie vor für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in den öffentlichen Bauten ein, um die Sicherheit der Bürger zu gewähren.

Feuerwehr und Zivilschutz müssen in der Hand des Landes bleiben

Auch für die Region Veneto und die Region Trentino Südtirol wurde ein so genannter Koordinator (Regionaldirektor) für die Feuerwehren und den Zivilschutz ernannt. Dies hat die Landesergierung einem Dokument der Ministerratssitzung vom 19. Juni 2003 entnommen. „Feuerwehr- und der Zivilschutzdienst fallen in die Zuständigkeit des Landes; das ist außer Zweifel – wir lassen uns nicht von außen einen Feuerwehrkommandanten aufdiktieren“, sagte Durnwalder. Wenn der Protestbrief des Landes Erfolg hat, werde man von weiteren rechtlichen Schritten absehen. „In solchen Fällen, wäre es absolut notwendig, dass die römische Regierung Rücksprache mit den autonomen Regionen hält“, betonte Durnwalder. So könnte vermeiden werden, dass man von einer „autonomiefeindlichen Regierung“ spreche, meinte der Landeshauptmann.

Nur kleine Genossenschaftsgebäude dürfen umgewandelt werden

Revidiert hat die Landesregierung einen von Seiten der Gesetzgebungskommission für den Landtag eingebrachten Vorschlag, der vorsieht, dass künftig keine Genossenschaftsbauten umgewidmet werden dürfen. Die Landesregierung hingegen hat sich heute dafür ausgesprochen, dass der so genannte Stadelartikel, also die Kubaturumwandlung, auch für Genossenschaftsbauten gelten soll. Allerdings nur für eine maximale Kubatur von 2000 Kubikmetern. „Auch ein Gemeinschaftsstall kann also zu einem Wohngebäude umgebaut werden, gleichgültig wem er gehört, nur darf das neue Gebäude nicht mehr als 2000 Kubikmeter umfassen“, so ein Beispiel des Landeshauptmanns. Der Umbau eines Genossenschaftsgebäudes zu 80 Wohnungen, wie er in Schluderns geplant war, wäre so nicht möglich. In 2000 Kubikmetern Bauvolumen bringt man höchstens fünf bis sechs Wohnungen unter.

Nicht alle 20 Jahre alten Zonen können Auffüllzonen werden

Ebenfalls abgelehnt hat die Landesregierung einen weiteren Vorschlag der Gesetzkommission. Der Vorschlag hätte vorgesehen, dass alle Erweiterungszonen, die 20 Jahre alt sind, automatisch zur Auffüllzone werden und die Gemeinde dann die Baudichte neu festlegen kann. „Auf diese Weise würden wir tausende Fälle von Bauspekulationen haben – es kann dazugebaut und umgewandelt werden usw. und das können wir so nicht hinnehmen, betonte Durnwalder. Die Landesregierung möchte den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt wissen bzw. möchte, dass dieser Vorschlag im Plenum nicht genehmigt wird. Eine solche Reglung müsse sehr genau überlegt werden, betonte der Landeshauptmann.

Landesvertrag für den Handel wird diese Woche unterzeichnet

Unter Dach und Fach ist der Landesvertrag für den Handel, das Lehrlingswesen, die Sommerpraktika sowie die Regierungs- und Ausbildungspraktika. Er wurde vergangene Woche von den Sozialpartner signiert und soll in dieser Woche auch endgültig unterschreiben werden. Die Landesregierung hat den Vertrag heute abgesegnet. „Wenn de Vertrag endgültig unterschrieben ist, herrscht endlich Klarheit über Lehrlinge, Sommerpraktia etc“, sagte der Landeshauptmann.

Kubaturerhöhung im landwirtschaftlichen Grün

Auch mit der Anwendung von Artikel 17 der Landesraumordnung hat sich die Landesregierung heute befasst. Darin geht es um die 150 Kubikmeter, die jeder, der ein Gebäude besitzt, welches am 24. Oktober 1973 bestanden hat, anwenden kann. Der Artikel besagt, dass jeder, dieses Gebäude, sofern im landwirtschaftlichen Grün, um 150 Kubikmeter erweitern kann. Auch wenn jemand in den Jahren zwischen 1973 und heute sein Gebäude erweitert hat, kann er nochmals eine Kubaturerhöhung um 150 Kubikmeter vornehmen. Dies hat die Landesregierung heute festgelegt.

Land unterstützt Italienische Eisenbahn beim Bau von Lärmschutzbauten

Diskutiert hat die Landesregierung auch über die Lärmschutzbauten entlang der Bahnlinien vor allem in Bozen, im Unterland und im Eisacktal. Landeshauptmann Durnwalder selbst hat in den vergangenen Wochen einige Gespräche mit dem Generaldirektor des italienischen Eisenbahnnetzes, Mauro Moretti, geführt. Die Italienische Eisenbahngesellschaft ist nun, im Unterschied zu den vergangenen Jahren, gesetzlich dazu verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Sie ist bereit, zehn Millionen Euro für Lärmschutzbauten zur Verfügung stellen, möchte aber, dass sich das Land beteiligt. Die Landesregierung hat sich heute bereit erklärt, die Maßnahmen mit zusätzlichen 20 Prozent zu unterstützen. Dies unter der Voraussetzung, dass das Land planen und die Standorte festlegen können.

Kontrollhäuschen, Ampel und Wendeplatz für Seiser-Alm-Sperre

Auf der Seiser Alm wird der Verkehr neu geregelt. Dafür braucht es in St. Valentin ein Kontrollhäuschen, eine Ampel, welche die Parkplatzsituation anzeigt und einen Wendeplatz für Fahrzeuge. Die Gemeinde ist nicht bereit, die Kosten dafür zu übernehmen. Die Landesregierung hat sich heute darauf geeinigt, dass das Landesassessorat für öffentliche Arbeiten sich über den Bauhof um diese Infrastrukturen kümmert.

Grünes Licht für Spezialmaschinen-Bahn und Motocross-Piste

Laut Beschluss der Landesregierung muss das künftige Fahrsicherheitszentrum in der „Frizzi Au“ in der Gemeinde Pfatten und Leifers nicht auf eine Go-Kart-Bahn, eine Fahrbahn für Spezialmaschinen und eine Motocross-Piste verzichten. Die Landesregierung hat Einsicht in das entsprechende Gutachten des Beirats für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genommen und dieses modifiziert. Der UVP-Beirat hatte den Bau der Motocross-Piste, der Fahrbahn für Spezialmaschinen und der Go-Kart-Bahn abgelehnt. Die dafür vorgesehene Fläche liegt nämlich in der Nähe der Mülldeponie, die laut UVP-Gutachten erweitert werden soll. Nach langen Diskussionen entschied die Landesregierung, die Bahn für Spezialfahrzeuge wie Traktoren und Geländefahrzeuge und die Moto-Cross-Bahn trotzdem zu bauen. Was die Go-Kart-Bahn betrifft, so soll die Hälfte der vorgesehenen Fläche für die Mülldeponie reserviert werden, die andere Hälfte für die Go-Kart-Bahn.

Ja zu Liftverbindung Piccolein-Kronplatz

Mit einem negativen Gutachten des UVP-Beirates gelangte auch das Projekt „Ancona“, die geplante Abfahrtspiste mit der 1630 Meter Kabinenumlaufbahn, die St. Martin in Thurn mit dem Wintersportzentrum Kronplatz verbinden sollte, in die Landesregierung. Diese entschied heute, dass die Bahn gebaut werden soll. Die 1960 Meter lange Bahn soll Piccolein mit dem Kronplatz verbinden. Die Bahn ist, wie Landeshauptmann Durnwalder betonte, eine wirtschaftliche Aufwertung für St. Martin und das untere Gadertal. Allerdings will die Landesregierung einige Auflagen erfüllt wissen: Die nicht mehr benutzten Bahnen am Würzjoch „Piz Fontanella“ und „Monte Muro“ müssen abgebaut werden und die Fläche aufgeforstet wird. Außerdem muss die Stromleitung, die heute von Piccolein auf den Kronplatz verläuft, abgetragen und unterirdisch verlegt werden.

1022 neue Parkplätze beim Bozner Krankenhaus

Im Krankenhaus Bozen soll zwischen der Psychiatrieabteilung und dem alten Spital ein Parkplatz mit 1022 Stellplätzen entstehen. Das Land wird davon 500 Parkplätze benötigen. Die Landesregierung hat heute entscheiden, diese Parkplätze nicht von Seiten des Landes bauen zu lassen. Es soll ein Wettbewerb für die Führung der Parkplätze in den kommenden 30 Jahren (Oberflächenrecht) ausgeschrieben werden. „Das Land wird dann aufgrund der Bedingungen, welche die Wettbewerbsteilnehmer vorgeben, entscheiden, ob die Parkplätze gemietet oder gekauft werden“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

SAN

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