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Chancengleichheit: Anträge für Projektbeiträge jetzt einreichen

Für Projekte zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Frauen, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema Chancengleichheit und zur Förderung der Frauenkultur gewährt das Land Beiträge. Noch bis 21.Dezember 2015 nimmt das Frauenbüro des Landes entsprechende Anträge entgegen.

Ziel ist die Förderung von Projekten, die dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu erlangen. Es werden außerdem Projekte gefördert, die die herkömmliche Rollenzuweisungen hinterfragen und eine gerechte Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann fördern, Frauenkultur unterstützen und verbreiten sowie Interesse insbesondere für die kritische Aufarbeitung der Frauengeschichte wecken und Leistungen von Frauen sichtbar machen. Für die Durchführung der Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 50 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden.

Um einen Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, die einen Sitz in Südtirol haben und im Landesgebiet tätig sind, Frauengruppen und -initiativen, die in Südtirol tätig sind sowie private Einrichtungen und Körperschaften, die ihren Sitz in Südtirol haben, in Südtirol tätig sind und in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist. Sie alle dürfen keinerlei Gewinnabsichten verfolgen.

Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind im Web unter http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1004621 abrufbar.

Die Anträge müssen innerhalb 21. Dezember 2015 per Einschreiben mit Rückschein an das Frauenbüro, Landesabteilung Arbeit, Dantestraße 11, Bozen gesendet oder persönlich dort abgegeben werden. Für die mittels Einschreiben mit Rückschein gesendeten Anträge gilt als Einreichdatum das Datum des Poststempels. Die persönliche Abgabe im Frauenbüro muss hingegen bis zum 21. Dezember, 12 Uhr, erfolgen.

Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416950 oder der E-Mail-Adresse: frauenbuero@provinz.bz.it.

SAN

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