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Stromlieferung: Rahmenvereinbarung für Ausschreibung steht

Über eine europäische Ausschreibung vergibt das Land für drei Jahre den Auftrag zur Strombelieferung für das Land und die lokalen öffentlichen Körperschaften. Die Landesregierung hat nun auf Antrag von Landesrat Florian Mussner die Rahmenvereinbarung für die Ausschreibung genehmigt. „Gegenüber der vorigen Ausschreibung wurden mehr Qualitätskriterien eingefügt", so Mussner.

Stromlieferung: Rahmenvereinbarung für Ausschreibung steht

„Über die Ausschreibung der Stromlieferung wollen wir bessere Lieferbedingungen und eine bessere Dienstleistung für die Verwaltung von Seiten des Stromverkäufers erzielen und natürlich Kosten sparen", erklärt Vermögenslandesrat Mussner. Um einen möglichst günstigen Tarif zu erzielen, wird laut Mussner ein einziger Lieferauftrag sowohl für die Amtsgebäude des Landes und Schulen sowie für die Straßen- und Tunnelbeleuchtung des Landes vergeben. Auch die vom Land abhängigen Betriebe und andere öffentliche Einrichtungen sowie die Gemeinden und deren Hilfskörperschaften werden miteingebunden.

„Verglichen mit der nun auslaufenden Vereinbarung, die 2012 abgeschlossen wurde, gibt es nun wesentlich mehr Qualitätskriterien für den Stromlieferanten zu erfüllen, so dürfen die Vertreiber nur mehr umweltfreundlichen Strom aus erneuerbaren Stromquellen mit einschlägiger Zertifizierung liefern", unterstreicht Mussner. „Für eine größere Preissicherheit haben wir zudem eingefügt, dass der Preis an den nationalen Marktindex PUN, den Prezzo Unico Nazionale, gekoppelt wird und somit dem Einkaufspreis für Großhändler am italienischen Markt entspricht", erläutert der Vermögenslandesrat. Bisher gab es eine Bindung an den Rohölindex, der aufgrund geopolitischer Gründe im Vorjahr einen großen Einbruch erlebte, sodass die Stromhändler keine Angebote mehr machen konnten.

„Mit der Rahmenvereinbarung geben wir die Qualitätsmerkmale und Dienstleistungen für den Lieferanten vor, was klare Fakturierung, Kundendienst, Webportal und Überwachung der Verbrauchsdaten betrifft", erklärt der Landesrat. „Festgehalten sind im Leistungsverzeichnis zudem die Maßnahmen für Energieeinsparung", sagt Mussner. Vor allem aber, sollten über die Vertragsleistungen der Anbieter die Bedürfnisse der lokalen Körperschaften befriedigt werden, betont der Landesrat.

An der ersten Rahmenvereinbarung von 2012 beteiligten sich neben der Landesverwaltung und deren Hilfskörperschaften der Großteil der Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften. Dabei ergab sich aufgrund der Verbrauchsdaten von 2014, dass die Landesverwaltung (Vermögen und Straßendienst) ungefähr 24 Prozent, der Sanitätsbetrieb 24 Prozent, die übrigen Sonderbetriebe sowie die Gemeinden, Sonderbetriebe und Anstalten hingegen 52 Prozent des Stromlieferumfangs beziehen. Der gesamte veranschlagte Lieferumfang für den neuen Auftrag beträgt also aufgrund der erhobenen Daten rund 190.000.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Nachdem die Landesregierung nun auf Antrag von Landesrat Mussner die Rahmenvereinbarung für die Ausschreibung der Stromlieferung mit dem technischen Leistungsverzeichnis genehmigt hat, kann der Direktor der Landesabteilung Vermögen nach erfolgter Ausschreibung, die Vereinbarung unterzeichnen. Die europaweite Ausschreibung läuft über die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau- und Dienstleistungs- und Lieferaufträge. Als sogenannte Besteller können die zuständigen Ämter des Landes sowie die Landeskörperschaften nach dem Zuschlag die einzelnen Lieferaufträge abschließen.

SAN

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