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Fusion SEL-Etschwerke: Weitere Schritte beschlossen

An der Fusion der Energiegesellschaften SEL und Etschwerke wird intensiv gearbeitet. Heute (24. November) hat die Landesregierung zwei Voraussetzungen geschaffen, um die angestrebte Neuordnung des Elektrizitätssektors in Südtirol in die Wege zu leiten: Zum einen geht es um eine Terminverlängerung, zum anderen um die Annahme der „Antitrust"-Auflagen.

Die neue Energiegesellschaft aus SEL und Etschwerken dürfte zu Jahresbeginn ihre Tätigkeit aufnehmen - Foto: LPA

Im vergangenen Februar hatte die Landesregierung gemeinsam mit den weiteren vier Vertragspartnern den Rahmenvertrag für das Zusammengehen der Energiegesellschaften SEL und Etschwerke genehmigt. Der Vertrag legt Schritt für Schritt das Vorgehen und die Bedingungen für die Fusion fest. Allerdings gibt der Vertrag auch den 30. November 2015 als Endtermin für deren Umsetzung vor. „Da der Vertrag bei ergebnislosem Verstreichen dieser Frist verfallen würde, wir aber die letzten noch offenen Punkte nicht übereilt angehen möchten, haben wir heute eine Verlängerung dieses Termins um einen Monat beschlossen", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung. So gilt es unter anderem ein steuerrechtliches Verfahren zu  beenden, das 2013 gegen die SEL AG eingeleitet worden war. Diese Terminverschiebung auf den 31. Dezember 2015 erfolgt im Einvernehmen mit den Vertragspartnern. Mit dem heutigen Beschluss wird der Landeshauptmann beziehungsweise der Energielandesrat auch ermächtigt, die diesbezüglichen privatrechtlichen Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Eine weitere Voraussetzung für das Zusammengehen der von SEL und Etschwerken, die noch aussteht, ist die kartellrechtliche Unbedenklichkeit. „Im Rahmenvertrag ist als Bedingung für die Fusion eine bedingungslose Genehmigung durch die Kartellbehörde festgeschrieben", erklärt Energielandesrat Richard Theiner. Allerdings, so der Landesrat, hat die Kartellbehörde bei der Überprüfung des Antrages im Sommer ihre Zustimmung an einige Auflagen gebunden. Diese betreffen den Gasverkauf an Kleinkunden und die Gasverteilung. Damit die neue Energiegesellschaft eine nicht zu große Machtposition auf dem Energiemarkt einnimmt, wurden unter anderem die Abtretung eines Betriebszweiges der SELGAS sowie von Beteiligungen an SELGASNET von SEL AG sowie der Stadtgemeinden Bozen und Meran durch deren Beteiligung an SELFIN vorgeschrieben. An die Erfüllung dieser Auflagen im Laufe des kommenden Jahres bindet die Kartellbehörde ihre Fusionsgenehmigung.  Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung diese Bedingungen angenommen.

"Die heutigen Entscheidungen sind zwar technischer beziehungsweise juridischer Natur, sie sind aber wichtige Schritte hin auf dem Weg zur Verwirklichung unserer energiepolitischen Ziele", betont Landesrat Theiner. „Diese sind", so der Landesrat, „zum einen die Fusion von SEL und Etschwerken, mit der eine Stärkung der Gemeinden auf dem Südtiroler Energiemarkt einhergeht, zum anderen die Schaffung einer neuen Energiegesellschaft. Diese neue Gesellschaft wird einen sicheren Stand auf dem umkämpften Strommarkt haben und damit auch Handlungsspielraum. Sie wird Arbeitsplätze schaffen und der Bevölkerung die größtmögliche Versorgungssicherheit bieten."

Landeshauptmann Kompatscher zeigte sich heute zuversichtlich, dass der Fusionsvertrag noch innerhalb des Jahres unterzeichnet werden könne: "Die neue Energiegesellschaft wird dann mit dem neuen Jahr ihre Tätigkeit aufnehmen."

jw

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