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Öffentliche Veranstaltungen: Eventdienstleister im hds bei LR Schuler

Vertreter der Eventdienstleister im Handels- und Dienstleistungsverband hds haben gestern (18. November) mit Gemeindenlandesrat Schuler ihre Anliegen im Hinblick auf die Bestimmungen für Veranstaltungslokale und Veranstaltungsorte besprochen.

Landesrat Schuler (ganz re.) und Mussner vom Aufsichtsamt mit (v.li.) Eventdienstleister-Vizepräsidentin Trafoier, Neuhauser, Buraschi, Präsident Ploner, Stricker.

"Galt bisher die Regelung, dass bei Veranstaltungen bis zu 200 Personen nur eine Meldung vorgenommen und um keine Lizenz angesucht werden musste, so wird in Kürze diese Besucheranzahl auf 500 angehoben", legte Landesrat Arnold Schuler dem Vorsitzenden der Eventdienstleister Alex Ploner, seiner Stellvertreterin Katrin Trafoier und den Vorstandsmitgliedern Marco Buraschi, Heinz Neuhauser und Oskar Stricker dar. Dies führt einerseits zu einer Erleichterung der bürokratischen Abläufe und ersetzt andererseits Genehmigungen für den Lärmschutz und die Verabreichung von Speisen und Getränken. Diese Meldung kann nur für Lokale erfolgen, die bereits über eine Eignungsbescheinigung verfügen bzw. für diese Veranstaltung kollaudiert sind. Die neue Bestimmung wird in Kürze greifen und hat etwa auch zur Folge, dass die Bereitstellung des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen nicht mehr nötig ist.

Derzeit, führte Oswald Mussner vom Aufsichtsamt innerhalb der Landesabteilung Örtliche Körperschaften aus, gibt es in Südtirol 750 kollaudierte Strukturen für Veranstaltungen. Ein Leitfaden mit den Bestimmungen liegt vor. Für die Umsetzung sind die Gemeinden zuständig, denen zusätzliche Aufgaben übertragen werden.

"Wir planen", erklärte Gemeindelandesrat Schuler, "eine gemeinsame Veranstaltung der Eventdienstleister und der Gemeinden, um eine gemeinsame Linie zu finden".

mac

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