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Neuerungen im Gefahrenguttransport

LPA - Wichtige Neuerungen gibt es für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter und die internationalen Transporte. Ab 1. Juli ist für internationale Transporte das Abkommen "ADR 2003" zu beachten.

Gefahrengutbeauftragte und Unternehmen, die mit Gefahrgütern arbeiten, müssen bei internationalen Transporten ab 1. Juli das internationale Abkommen "ADR 2003" beachten.
Die Neuerungen betreffen in erster Linie die Einführung eines Unfallberichtes, Bestimmungen zu den Gasen in Druckbehältern, die Gefahrgutblätter, die Tanks und die Feuerlöscher in den Fahrzeugen und Lagern.
Für die nationalen Tranporte kann hingegen noch auf die Übernahme der Richtlinie des Europäischen Parlaments 2003/28/EG ins italienische Recht abgewartet werden.
Für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter wurde die Richtlinie 2000/62/EG ins italienische Recht übernommen. Damit besteht die Möglichkeit, Eisenbahnwagen und Tanks, die vor dem 1. Januar 1997 gebaut wurden, auf nationalem Gebiet weiterzuverwenden, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Transportminister kann in diesen Fällen Sondergenehmigungen für einzelne Transporte erteilen, die sonst verboten sind.

lc

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