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Studienbeihilfen für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich

Die Südtiroler Landesregierung hat am heutigen Dienstag (3. November) die Kriterien zur Gewährung von Studienbeihilfen für die Grundausbildung im Gesundheitsbereich im Schuljahr 2015/2016 genehmigt.

Wie in den vergangenen Jahren gewährt das Land Südtirol auch im Schuljahr 2015/2016 für die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich Studienbeihilfen. Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung die Kriterien festgelegt: In Genuss kommen Studierende, deren Familieneinkommen nach Abzug der Freibeträge im Jahr 2014 weniger als 32.000 Euro betrug. Dabei gibt es erstmals die Möglichkeit, die Beihilfe nach Genehmigung des Gewährungsdekretes als einmalige Zahlung zu beziehen.

Die genauen Einreichetermine, die Formulare sowie weitere Informationen für interessierte Studierende können nach Veröffentlichung des heutigen Beschlusses im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol sobald als möglich auf der Internetseite des Landesamtes für die Ausbildung des Gesundheitspersonals unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp abgerufen werden.

mp

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