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LH Kompatscher zur Verfassungsreform: „Stärkung unserer Autonomie"

„Die Schutzklausel in der Verfassungsreform, über die heute (13. Oktober) im Senat in Rom endgültig abgestimmt wird, stärkt Südtirols Autonomie und bietet zusätzlichen Schutz", das erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Dies sei der einzige Grund, warum Südtirol die Reform trotz deren zentralistischer Ausrichtung befürworte.

Der Senat in Rom wird heute in dritter Lesung und damit endgültig die Verfassungsreform besiegeln, die dann an die Kammer weitergeleitet wird. Es handelt sich dabei um eine grundlegende Umarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlage Italiens, welche die Regierung eineinhalb Jahre Arbeit gekostet hat.

„Natürlich gefällt uns die zentralistische Grundausrichtung der Verfassungsreform nicht", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher anlässlich der Parlamentsentscheidung in Rom, aber Südtirols Autonomie werde durch die Reform gestärkt. Die Schutzklausel in Artikel 39 sei in den vergangenen Wochen nach intensiven Verhandlungen noch verbessert worden.  Allen autonomen Regionen und Provinzen wird darin eine Sonderrolle zugestanden, für Südtirol aber werde dieser Schutz sogar ausgebaut. Für alle Sonderregionen tritt die Verfassungsreform nicht sofort in Kraft, sondern erst nach Überarbeitung der Autonomiebestimmungen wobei diese nur mit deren Zustimmung vorgenommen werden kann. Südtirols Autonomiestatut ist also so lange rechtskräftig, bis es im Einvernehmen mit den Ländern überarbeitet worden ist. Dies geschieht wiederum mit einem Gesetz von Verfassungsrang. „Und hier setzt unsere besondere Absicherung ein, nämlich die internationale Verankerung", so Landeshauptmann Kompatscher, „die für Südtirol aufrecht bleibt: Für die Änderung des Autonomiestatutes ist neben dem Einvernehmen auf staatlicher Ebene auch  die Zustimmung Österreichs notwendig." Ähnlich wie bei der Südtiroler Finanzregelung werde diese Zustimmung Österreichs den Änderungen ein zusätzliches Gewicht verleihen.

„Gleichzeitig", so er Landeshauptmann, „ermöglicht es uns die heute mit der Verfassungsreform im Senat genehmigte neue Regelung, neue Zuständigkeiten schneller zu übernehmen. Während bisher ein Gesetz von Verfassungsrang dafür nötig war, kann dies künftig über ein - im Einvernehmen zwischen Regierung und Land einzubringendes - einfaches Gesetz geschehen."

So dürften die Verfassungsreform Südtirol neue Chancen eröffnen: Zum einen kann Südtirol auf vereinfachte und schnellere Weise neue Zuständigkeiten übernehmen, zum anderen kann die Autonomie weiter ausgeformt werden.

„Südtirols Senatoren werden heute für die Reform stimmen, nicht weil sie die zentralistische Ausrichtung befürworten, sondern weil es nach langen und zähen Verhandlungen und dank der guten Zusammenarbeit mit dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für die Verfassungsreform sowie dem Staatssekretär im Regionenministerium gelungen ist, das Prinzip der ‚dynamischen Autonomie‘ auf Verfassungsebene zu heben und den Grundsatz festzuschreiben, dass für unterschiedliche Situationen unterschiedliche Lösungen gefunden werden müssen", so die Begründung des Landeshauptmanns.

jw

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