News / Archiv

News

Auftragswesen: Landesregierung legt Vergabegesetz vor

Die Landesregierung hat heute (13. Oktober) den von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegten Gesetzentwurf "Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe" einstimmig verabschiedet. Von einer eigenständigen Vergaberegelung verspricht sich die Landesregierung nachhaltige Impulse für die heimische Wirtschaft. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag übermittelt.

Auftragswesen: Landesregierung legt Vergabegesetz vor

Die europäischen Vergaberichtlinien, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten sind, haben den Weg für eine eigene landesgesetzliche Regelung des öffentlichen Auftragswesens eröffnet. Nun liegt der 60 Artikel umfassende Gesetzentwurf zur öffentlichen Auftragsvergabe vor. Erarbeitet wurde er über einen umfassenden Dialog mit allen Interessensgruppen und unter der Beteiligung der Universitäten von Trient und Innsbruck. Einzelne kleinere Änderungsvorschläge, die der Rat der Gemeinden vorgebracht hatte, wurden heute noch in den Text eingearbeitet. "Sieben von insgesamt zehn Vorschlägen des Rates der Gemeinden haben wir berücksichtigt", fasste Landeshauptmann Kompatscher das Ergebnis der heutigen Diskussion zusammen, "weil wir in ihnen eine Verbesserung sehen."

Der Gesetzentwurf orientiert sich an den europäischen Zielvorgaben und legt somit besonderes Augenmerk auf Vereinfachung, Modernisierung  und Transparenz, aber auch auf einen verbesserten Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zum Markt. Wesentliche Punkte der EU-Richtlinien wurden direkt in den Gesetzentwurf übernommen. Es handelt sich dabei um Prinzipien, wie beispielsweise eine stärkere Beachtung sozialer und ökologischer Aspekte.

Daneben war es der Landesregierung besonders wichtig, den Besonderheiten der Autonomie Rechnung zu tragen, möglichst innovative Lösungen vorzusehen, die Digitalisierung voranzutreiben und den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen leichteren Zugang zum öffentlichen Markt zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck ist unter anderem eine Aufteilung in Lose vorgesehen. Diese Aufteilung kann nach quantitativen oder qualitativen Kriterien erfolgen. Im Bereich der Bauaufträge werden zudem die Schwellenwerte für Verhandlungsverfahren von einer Millionen Euro auf zwei Millionen Euro angehoben, im Bereich der Dienstleistungen und Lieferungen hingegen auf einen Betrag von 207.000 Euro. Unter diesem Wert können Aufträge an eine beschränkte Anzahl von Anbietern ohne europäische Ausschreibung vergeben werden.

"Die Entscheidung kann dann aufgrund des Preises erfolgen, da die Qualität von vorneherein gewährleistet sein wird, da man nur ausgewählte Firmen einlädt", so der Landeshauptmann. Die elektronische Vergabe ist erst ab einem Betrag von 40.000 Euro verpflichtend, sowohl für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, als auch von Bauaufträgen. Unternehmen, die kurze Transportwege zurücklegen müssen, sollen bevorzugt behandelt werden.

"Außerdem wird die Vergabe von personenbezogenen Dienstleistungen in mehreren Bereichen, etwa im Sozialen, Gesundheit oder Kultur einfacher und zielgerichteter werden", beschrieb der Landeshauptmann die Ausrichtung des Entwurfs. Gewisse Vergaben von Dienstleistungen sind somit Unternehmen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, wie etwa Sozialgenossenschaften, vorbehalten. "So können Betriebe, die zum Beispiel Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen, gezielt gestärkt werden", erklärte der Landeshauptmann.

Die Gesetzesvorlage regelt Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten und führt zahlreiche organisatorische Vereinfachungen ein, um Verfahren besser und schneller abwickeln zu können. Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird der Text dem nun an den Landtag weitergeleitet, wo sich zunächst der zuständige Gesetzgebungsausschuss und dann das Plenum mit der Gesetzesvorlage befassen wird.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Die wichtigsten Beschlüsse der Landesregierung vom 13.10.2015

Die wichtigsten Beschlüsse der Landesregierung vom 13.10.2015

Landeshauptmann Kompatscher erläutert das neue Vergabegesetz

Landeshauptmann Kompatscher erläutert das neue Vergabegesetz

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap