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LH Durnwalder zu Fußballspiel - Zuständigkeit
LPA - Im Rahmen der heutigen Aussprache beim Regierungskommissariat inbezug auf die Durchführung des Fußballspieles zwischen dem FC Südtirol und Mantova im Bozner Drususstadion hat LH Durnwalder die Zuständigkeit des Landes Südtirol für derartige Veranstaltungen unterstrichen. In diesem Sinne wurde heute auch für die Bewilligung zur Durchführung des Spiels am Sonntag im Bozner Drususstadion entschieden, wobei allerdings klare Auflagen einzuhalten sind.
Zu Beginn des heutigen Treffens mit den Vertretern der verschiedenen öffentlichen Körperschaften, der Organe für die öffentliche Sicherheit und den Vorständen des FC Südtirol hat Landeshauptmann Durnwalder heute mittag nochmals sein Befremden darüber zum Ausdruck gebracht, dass am vergangenen Wochenende das Fussballspiel zwischen dem FC Südtirol und dem Mantova nicht in Südtirol ausgetragen konnte. Dazu warf Landeshauptmann Durnwalder grundsätzlich die Frage der Zuständigkeit für die Gewährung von Bewilligungen für die Austragung solcher Veranstaltungen auf. Generell obliegen - so Durnwalder - gemäß den Durchführungsbestimmungen aus dem Jahre 1973 dem Landeshauptmann alle Maßnahmen betreffend die Sicherheit im Bereich öffentlicher Veranstaltungen, im speziellen die Erteilung der Bewilligungen für Veranstaltungen, zu denen mehr als 2000 Teilnehmer erwartet werden. Aus diesem Grunde sei es in diesem konkreten Falle eindeutig die Zuständigkeit des Landeshauptmannes, die Genehmigung für die Durchführung des Fussballspieles am kommenden Sonntag im Drususstadion zu erteilen.Das Drususstadion ist von der Überwachungskommission des Landes nach dem Umbau vor zwei Jahren für 3000 Personen kollaudiert worden und kann somit inbezug auf die öffentliche Sicherheit als ausreichend abgesichert betrachtet werden. Nach einer eingehenden Aussprache wurde deshalb heute folgendes vereinbart, wie Landeshauptmann nach dem Treffen mitteilte:
- Die Zuständigkeit des Landes Südtirol inbezug auf die Benützungsgenehmigung für das Fussballspiel im Drususstadion wird anerkannt;
- Für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung bei der Durchführung des Spieles sind das Regierungskommissariat bzw. die Polizeibehörden zuständig.
Darüberhinaus sind für die der Durchführung der Veranstaltung selbst folgende Auflagen einzuhalten:
- Die Baustellen im Stadion müssen abgesichert werden;
- Für die gemeldeten Schlachtenbummler aus Novara sind 600 Eintrittskarten zu reservieren; die übrigen 2400 Karten können an Zuschauer aus Südtirol und anderswo ausgegeben werden
- Im Stadion selbst dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden; die übrigen Getränke dürfen nicht im Glas, sondern lediglich in Plastik verabreicht werden;
- In den öffentlichen Lokalen im näheren Umkreis des Stadions dürfen keine Superalkolikas serviert werden; lediglich der Ausschank von Bier und Wein ist gestattet
Die Auflagen und Vorschriften genügen sicher, so betont Landeshauptmann Luis Durnwalder, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung vor, während und nach dem Fussballspiel in Bozen garantieren zu können.
VFkp