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Ausbildung der Ärzte: Neues zur Sprachprüfung

Um an der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin, an einer Facharztausbildung oder einer Fachausbildung im Gesundheitsbereich mit Landesfinanzierung teilzunehmen, müssen Interessierte ihre Sprachkenntnisse in Deutsch und Italienisch nachweisen. Seit August 2015 gilt dabei eine neue Regelung, die bei der Prüfung am 6. November das erste Mal zum Tragen kommt.

Ärzte, die an der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder am Wettbewerb für die Finanzierung von Facharztausbildungsstellen teilnehmen möchten sowie Veterinärmediziner, Zahnmediziner, Psychologen, Biologen, Chemiker, Physiker und Pharmazeuten, die eine Studienbeihilfe für ihre Ausbildung anstreben und nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A sind, müssen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch und Italienisch nachweisen.

Dabei gilt seit August 2015 eine neue Regelung: Die Kandidaten müssen über einen Hörverständnistest sowie eine schriftlichen und mündlichen Prüfung ihre Sprachkenntnisse unter Beweis stellen. Dabei wird die Kenntnis der beiden Sprachen in der für das Laureat vorgesehenen Niveaustufe abgefragt. Die Sprachprüfungen werden an der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen durchgeführt. Die nächsten Termine sind der 6. November 2015, 29. Jänner 2016, 8. April 2016, 8. Juli 2016 und 4. November 2016. Beginn ist jeweils um 8.15 Uhr.

Weitere Informationen können im Internet unter  http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/2514.asp abgerufen werden. Auskünfte erteilt auch das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals per E-Mail an ausbild.gesundh@provinz.bz.it oder telefonisch unter 0471 418140.

 

 

 

mp

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