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Landesrat Schuler: "Autonomie der Gemeinden schützen, Aufwand begrenzen"

Trotz der Zunahme der Landtagsanfragen an die Abteilung Gemeindeaufsicht um das Vier- bis Fünffache wurden über 98 Prozent innerhalb der vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ein Gutachten hat diesbezüglich ergeben: Es sind keine Daten zu sammeln, die bereits zugänglich sind, und es ist Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit und die Kosten zu nehmen.

Die 103 in diesem Jahr an das Ressort von Landesrat Schuler gerichteten Landtagsanfragen enthielten durchschnittlich 5,6 Fragen, betrafen 17 Mal alle Gemeinden und Zeiträume von bis zu zehn Jahren, die wiederum einzeln abgefragt werden mussten: So sind in den vergangen acht Monaten aus den 103 Landtagsanfragen 15.622 Einzelfragen geworden. An die 98 Prozent davon kamen von den Freiheitlichen, und fast 85 Prozent von einem einzelnen Abgeordneten, von Walter Blaas (zwei Beispiele im Anhang).

"Aufgrund dieser Entwicklung", weist Landesrat Arnold Schuler hin, "stellt sich also nicht nur die Frage der Transparenz, sondern immer mehr auch die Frage der Sinnhaftigkeit, der Machbarkeit und der Verhältnismäßigkeit".

Die Landtagsanfragen haben seit Beginn dieser Legislatur deutlich zugenommen, allein jene an die Abteilung 7 (Gemeindeaufsicht) um das Vier- bis Fünffache. Zudem wurden diese Anfragen auch viel komplexer: Vielfach sind sie in mehrere Fragen gegliedert, betreffen oft alle Gemeinden und zudem noch mehrere Jahre. So sind etwa aus der Landtagsanfrage Nummer 1053 des Abgeordneten Blaas aufgrund der komplexen Fragestellung 2487 Einzelfragen geworden.

"Obwohl immer wieder zur Beantwortung alle 116 Gemeinden angeschrieben werden mussten, ist es meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, in mehr als 98 Prozent der Fälle die Antworten innerhalb der vorgeschriebenen Maximalzeiten vorzubereiten - eine Meisterleistung, aber auf Dauer kaum mehr zumutbar", unterstreicht Landesrat Schuler.

Eine weitere Frage stelle sich auch in Bezug auf die Gemeindeautonomie, fährt Landesrat Schuler fort: "Was müssen bzw. dürfen wir überhaupt an zusätzlichen Daten von den Gemeinden verlangen?" Denn laut Autonomiestatut, der Gemeindeordnung und nicht zuletzt aufgrund der  Verfassungsreform von 2001 ist die Aufsichts- und Kontrolltätigkeit des Landes über die Gemeinden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips stark eingeschränkt. Demzufolge gibt es nicht nur zwischen Land und Gemeinden klar abgegrenzte Aufgaben, sondern auch unterschiedliche Rollen der Gemeinderäte und der Landtagsabgeordneten, die nicht vermischt werden dürfen.

"Zu Recht beklagen sich die Gemeinden schon lange darüber, dass sie trotz dieser veränderten Rahmenbedingungen immer mehr Daten an Staat, Land und Rechnungshof liefern müssen", führt Landesrat Schuler aus: Allein für den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Körperschaften braucht eine Gemeinde wie Bruneck zwei Vollzeitmitarbeiter. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern des Landes und der Gemeinden - arbeitet nun seit einigen Monaten an einem Vorschlag, diese Datenflüsse auf das Notwendigste zu reduzieren und somit Bürokratie abzubauen. Aufgrund der steigenden Anzahl an Landtagsanfragen kommt nun aber eine Flut von neuen Datenlieferungen auf die Gemeinden zu.

Es geht dabei keinesfalls um mangelnde Transparenz, denn viele Landtagsanfragen betrafen Sachbereiche, die über das Internet zugänglich sind. Zudem sind viele andere Informationen von den Gemeinden als Beschlüsse veröffentlicht worden oder liegen irgendwo zur Einsicht auf.

Deshalb hat Landesrat Schuler ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, auf welche Anfragen und in welchem Umfang geantwortet werden muss bzw. welche Daten von den Gemeinden verlangt werden dürfen. "Es geht dabei nicht nur darum, den Aufwand in Grenzen zu halten, sondern auch darum, die Autonomie der Gemeinden zu schützen", betont der Gemeindenlandesrat. Das Ergebnis des Gutachtens liegt nun vor und ist eindeutig: Einerseits bezieht sich das Informationsrecht nur auf vorliegende Verwaltungsunterlagen, und es brauchen keine "Ermittlungen" dazu eingeleitet werden. In Bezug auf die Gemeinden ist dieses Recht auf die institutionellen Tätigkeiten des Landes limitiert. Zudem sind keine Daten zu sammeln, die bereits zugänglich sind, und es ist Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit und die Kosten zu nehmen.

Dieses Gutachten sollte nun in der nächsten Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums diskutiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden. In der Zwischenzeit, schließt Landesrat Schuler, werde er sich an die Grundsätze dieses Gutachtens halten, das unter anderem auf der Geschäftsordnung des Landtages aufbaut.

mac

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