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Zettelabbau für Gastgewerbe und Handel: Zuerst Mahnung, dann Strafe

LPA - Einen großen Schritt in Richtung weniger Bürokratie macht das Landesamt für Tourismus, Handel und Dienstleistungen: Bei formellen Verwaltungsvergehen im Gastgewerbe und im Handel werden Gastwirte und Kaufleute in Zukunft nicht mehr sofort bestraft, sondern es gibt vorher eine Mahnung. Eine entsprechende Verordnung des Landes tritt heute in Kraft und entspricht der Grundausrichtung der Landesregierung. Zufrieden ist Tourismus- und Handelslandesrat Werner Frick: „Vor der Verwaltungsstrafe soll die Mahnung kommen“, betont er.

„Ich bin froh, dass die Mahnung der formellen Sanktion vorgezogen wird. Es handelt sich dabei um einen Bürokratieabbau im Gastgewerbe und Handel, wie er auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Mit der Mahnung können Bagatellstrafen, welche die Gastgewerbe- und Handelsordnung bei Verwaltungsübertretungen vorsieht, vermieden werden“, so Landesrat Frick.
Bisher erteilte das Landesamt Gastwirten und Hoteliers bei mehreren Dutzend Verwaltungsvergehen, wie beispielsweise bei der versäumten Aushängung der Erlaubnis im Hotel, eine Sanktion. Auch im Handel drohte dem Kaufmann bis dato bei ähnlichen Versäumnissen sofort eine Strafe. Ab dem heutigen Inkrafttreten der neuen Verordnung schickt das Landesamt für Tourismus, Handel und Dienstleistungen bei „Verwaltungsübertretungen, die keine irreversible Schäden bewirken“ zuerst ein Mahnschreiben, in dem es den Gastwirt oder den Kaufmann auf seine gesetzeswidrige Handlung aufmerksam macht, bevor es ihn zu einer Verwaltungsstrafe auffordert.

SAN

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