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Rückzahlung der Abfall-Investitionen: Gemeinden entlastet

Die Erhöhung der Rückzahlungsbeträge für die Gemeinden und Betreiber von Sammel- und Entsorgungsanlagen wurde heute (15. September) in der Landesregierung diskutiert. Auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner hat die Landesrat heute eine Entscheidung getroffen, die den Gemeinden entgegenkommt und sie entlastet.

Gemeinden und Betreiber von Sammel- und Entsorgungsanlagen sind im Sinne eines Landesgesetzes aus dem Jahr 2006 verpflichtet, sich an den Investitionen des Landes in diesem Bereich zu beteiligen. Zu diesem Zweck rückerstatten sie jährlich dem Land einen Betrag für die Errichtung von Deponien und von Abfallentsorgungs- und Müllverwertungsanlagen.

Im Oktober vergangenen Jahres waren die Kriterien zur Anwendung dieses Artikels geändert worden. Grund dafür war, dass seit 2014 alle Hausabfälle und zum Teil auch die Sonderabfälle Südtirols über die neue Müllverbrennungsanlage entsorgt werden, womit sich die Abfallentsorgungen über die Deponien verringerten.

Anfangs hatte die Landesregierung den Verteilungsschlüssel neu festgelegt. Mit dieser Entscheidung allerdings, wären die Gemeinden stärker zur Kasse gebeten worden. "Bei gleicher Anwendung der Kriterien wie im Vorjahr wären die meisten Gemeinden zu teilweise beträchtlichen Mehrzahlungen für 2016 verpflichtet gewesen, im Schnitt um 30 Prozent mehr", erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner. Daher hat die Landesregierung heute auf seinen Vorschlag eine neue, mit dem Rat der Gemeinden abgestimmte Regelung verabschiedet.

Nach dem heute von der Landesregierung getroffenen Beschluss wird die Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungsbeträge von zwei Prozent auf 1,5 Prozent reduziert: "Mit dem neuen Beschluss wird das Gleichgewicht wieder hergestellt, sodass sich die Belastung nicht mehr einseitig auf die Gemeinden auswirkt", betont Theiner. Der von den Gemeinden an das Land zu leistende Betrag im Jahr 2016 bleibt in Summe gleich wie 2015. "Insgesamt ändert sich für die Gemeinden damit praktisch nichts, Änderungen wird es aber natürlich bei einzelnen Gemeinden geben", so Theiner.

LPA

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