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Mietbeitrag: Korrekturwünsche sollen Landesregierung vorgelegt werden

"Die Neuregelung des Mietbeitrages ist im Großen und Ganzen ausgewogen", so der Grundtenor beim heutigen Treffen (9. September) zwischen Soziallandesrätin Martha Stocker und den konföderierten Gewerkschaften. In den vergangenen Monaten wurden einige Änderungen zur Behebung von ungerechtfertigten Benachteiligungen diskutiert, welche nun der Landesregierung vorgelegt werden sollen.

Die Neuregelung des Mietbeitrages war Thema einer Aussprache mit den Gewerkschaften

Seit der Neuregelung des so genannten Mietbeitrages am 1. Jänner 2013 geht die Zuständigkeit schrittweise vom Wohnbauinstitut auf die Sozialsprengel über. Bis zur endgültigen Übergabe im Jahr 2016 wird das frühere Wohngeld des WOBI als Auslaufleistung weitergeführt. "Da den beiden Leistungen unterschiedliche Bewertungssysteme der wirtschaftlichen Lage der Gesuchssteller sowie unterschiedliche Zugangskriterien zugrunde liegen, können sich in einigen Fällen auch Unterschiede im zustehenden Betrag ergeben", räumt Landesrätin Stocker ein. Grundsätzlich ist der neue Mietbeitrag eingeführt worden, weil die Sozialpartner der Meinung waren, dass dieser eine größere Treffsicherheit der Leistungsvergabe ermöglicht und einen stärkeren Zusammenhang zwischen der Einkommenssituation und dem zustehenden Beitrag garantiert. "Die Neuregelung dürfte zudem mittelfristig dazu führen, dass der Beitrag sich nicht mehr negativ auf die Höhe der Miete auswirkt", so Stocker. Die Gesamtsumme der Beitragsleistungen sei in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben: im Durchschnitt wurden 44 bis 47 Millionen Euro ausgegeben.

"Nach den Korrekturen kritischer Punkte der Neuregelung Mitte 2014 in Bezug auf die Beiträge für Alleinerziehende sowie in Bezug auf die Einführung des erhöhten Beitrages für Wohnungsnebenkosten für Mindestrentner erscheint der Mietbeitrag im Großen und Ganzen ausgewogen", berichtet Landesrätin Stocker.

Die Gewerkschaftsvertreter und die Landesrätin haben bei dem heutigen Treffen einige letzte Korrekturen der Regelung diskutiert. Dabei geht es in erster Linie um einen leichte Erhöhung des Beitrages für etwas höhere Einkommen. "Es handelt sich dabei um jene Personen, die heute Beiträge zwischen etwa 25 und 150 Euro im Monat erhalten und einen Nachteil gegenüber dem bisherigen Wohngeld erfahren", so Stocker, welche das Thema in die Landesregierung bringen wird. Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel für diese stärkere Unterstützung der Bürger würden etwa 2,5 Millionen Euro ausmachen. Die Gewerkschaften SGB/CISL, AGB/CGIL und SGK/UIL erklärten ihre volle Unterstützung für eine rasche Umsetzung, der ASGB zeigte sich mit dem Vorschlag nicht einverstanden.

mp

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