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Hunde: Chips zur Kennzeichnung nun Pflicht

LPA - Jeder in Südtirol gehaltene Hund muss innerhalb von sechs Monaten mit einem Chip gekennzeichnet und registriert werden. Dies sieht ein Dekret des Landesveterinärdirektors vor, das auf Vorgabe von Landesrat Hans Berger ausgearbeitet worden ist. „Mittels des Chips, der absolut schmerzfrei und daher auch ohne Betäubung eingesetzt werden kann, sind Hunde jederzeit mit Hilfe eines einfachen Lesegerätes einem Besitzer zuzuordnen“, so der Landesrat. Entlaufene Tiere können so schneller zu Frauchen oder Herrchen zurückgebracht, Besitzer ausgesetzter Tiere sofort ausgeforscht werden“, betont Berger. Auch die Zeit streunender, herrenloser Hunde sei laut Berger mit der neuen Kennzeichnung zu Ende.

„Bereits in den vergangenen Wochen sind Hunde im ganzen Land vom für das jeweilige Gebiet zuständigen tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes sowie von freiberuflichen Tierärzten in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb gechippt und registriert worden“, erklärt Landesrat Berger. Um nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen, hat man die Hundekennzeichnung und Registrierung in Erwartung der Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz schon einmal vorweg genommen.
Wer seinen Hund bisher noch nicht chippen und ins Hundemelderegister eintragen hat lassen, kann sich ab sofort an den zuständigen Amt- oder den Vertrauenstierarzt wenden.
Um das Register ständig zu aktualisieren, sind Hundebesitzer in Zukunft verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt registrieren zu lassen. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn ein Hund weitergegeben wird, verendet oder sein Besitzer den Wohnsitz wechselt.
„Im Hundemelderegister wird in Zukunft die Codenummer des Hundes genauso aufscheinen, wie die wichtigsten Angaben zur Beschreibung, also Rasse, Alter, Farbe, Geschlecht, etc. - dazu kommen natürlich die Daten der Hundehalter“, erläutert der Landesrat. Das neue Identifizierungssystem ermöglicht, aufgegriffene Hunde mit einem Chip-Lesegerät sofort zuzuordnen und den Halter ausfindig zu machen. „Dies erleichtert nicht nur die Zuweisung von Verantwortung an die Besitzer, falls ein Hund Schaden anrichten sollte, sondern garantiert den Tieren selbst ein gewisses Maß an Sicherheit, weil das Aussetzen von Hunden damit verunmöglicht wird“, ist Landesrat Hans Berger überzeugt. Dies sei vor allem zu Beginn des Sommers und damit der Urlaubszeit von besonderer Bedeutung, gilt diese Zeit doch traditionell als die Zeit, in der öfter Hunde ausgesetzt werden.

SAN

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